Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Claire Grube am 10.11.2025 18:13
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Hallo, ich habe eine kurze Frage.
In Hamburg verschärft sich scheinbar gerade die Haushaltslage. Eine Gewerkschaft hat heute mitgeteilt, dass noch nicht abgeschlossene Ernennungen nun auf dem Prüfstand stehen. Ist es rechtlich möglich, dass eine Beförderung entfallen kann, wenn man bereits ein Auswahlverfahren überstanden hat und sich im letzten Monat der Bewährungszeit befindet? Herrn Google und seine KI habe ich schon befragt, ohne eine plausible Antwort zu erhalten.
Herzliche Grüße aus Hamburg
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Wo hast du das mit der Haushaltslage her? Die erwirtschaften 3 Jahre lang in Folge Milliarden Überschüsse
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Wo hast du das mit der Haushaltslage her? Die erwirtschaften 3 Jahre lang in Folge Milliarden Überschüsse
Das ist doch mal eine Antwort auf die Frage.
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Beförderung zum Stichtag X.
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Die erste Gewerkschaft für meinen Bereich hat hier noch recht zurückhaltend formuliert:
https://www.gdp.de/hamburg/de/stories/2025/11/wo-bleiben-die-a11.-ausschreibungen
Vorhin kam von einer weiteren Gewerkschaft ein Flugblatt, dass deutlich schärfer formuliert ist. Das Flugblatt ist aber noch nicht online. Demnach sei der Finanzsenator nicht gewillt, einen Nachtragshaushalt zu bewilligen. U. a. nicht abgeschlossene Ernennungen sollen nun auf dem Prüfstand stehen.
Wobei deine Nachfrage nun mehr als berechtigt ist. Es geht nicht um die allgemeine Haushaltslage sondern um den Etat meiner Behörde.
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Wo hast du das mit der Haushaltslage her? Die erwirtschaften 3 Jahre lang in Folge Milliarden Überschüsse
Das ist doch mal eine Antwort auf die Frage.
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Beförderung zum Stichtag X.
Sowas habe ich schon befürchtet. 8)
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HH will doch die Turboklimaneutralität, da müssen halt alle Ausgaben auf dem Prüfstand. Im Bundesrat bettelt HH doch auch schon um Geld (BR-Drs. 579/25).
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Hallo, ich habe eine kurze Frage.
In Hamburg verschärft sich scheinbar gerade die Haushaltslage. Eine Gewerkschaft hat heute mitgeteilt, dass noch nicht abgeschlossene Ernennungen nun auf dem Prüfstand stehen. Ist es rechtlich möglich, dass eine Beförderung entfallen kann, wenn man bereits ein Auswahlverfahren überstanden hat und sich im letzten Monat der Bewährungszeit befindet? Herrn Google und seine KI habe ich schon befragt, ohne eine plausible Antwort zu erhalten.
Herzliche Grüße aus Hamburg
Das erscheint mir eher unwahrscheinlich. Wenn eine Planstelle A12 ausgeschrieben wird, dann weiß der Haushalt, dass er hierfür A12-Geld zur Verfügung stellen muss.
Wie sähe das denn aus, wenn du dich erfolgreich bewirbst, die Erprobungszeit von 6 Monaten bestehst, dies auch durch die Beurteilung festgestellt wird, und der Dienstherr sagt: “Sorry, kein Geld da.”
Ich würde mir erst mal keine Sorgen machen.
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Hallo, ich habe eine kurze Frage.
In Hamburg verschärft sich scheinbar gerade die Haushaltslage. Eine Gewerkschaft hat heute mitgeteilt, dass noch nicht abgeschlossene Ernennungen nun auf dem Prüfstand stehen. Ist es rechtlich möglich, dass eine Beförderung entfallen kann, wenn man bereits ein Auswahlverfahren überstanden hat und sich im letzten Monat der Bewährungszeit befindet? Herrn Google und seine KI habe ich schon befragt, ohne eine plausible Antwort zu erhalten.
Herzliche Grüße aus Hamburg
Das erscheint mir eher unwahrscheinlich. Wenn eine Planstelle A12 ausgeschrieben wird, dann weiß der Haushalt, dass er hierfür A12-Geld zur Verfügung stellen muss.
Wie sähe das denn aus, wenn du dich erfolgreich bewirbst, die Erprobungszeit von 6 Monaten bestehst, dies auch durch die Beurteilung festgestellt wird, und der Dienstherr sagt: “Sorry, kein Geld da.”
Ich würde mir erst mal keine Sorgen machen.
Wenn Haushaltssperre, dann Haushaltssperre und wenn die Beförderung nicht zugesagt wurde (rechtlich zugesagt), dann keine Beförderung. Ob der DH dann noch "Sorry" sagt, ist je nach DH unterschiedlich.
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Wenn Haushaltssperre, dann Haushaltssperre und wenn die Beförderung nicht zugesagt wurde (rechtlich zugesagt), dann keine Beförderung. Ob der DH dann noch "Sorry" sagt, ist je nach DH unterschiedlich.
Und das ist just der Grund, warum hier Kolleginnen und Kollegen manchmal aus dem Urlaub oder krank "mit dem Kopf unterm Arm" zur Urkundsübergabe kommen. Bei Lebenszeiternennungen noch viel eher relevant als "nur" bei Beförderungen.
Erst sobald man die Urkunde in die Hand bekommt, ist der Vorgang rechtlich abgeschlossen. Alles andere ist immer mit allen möglichen Risiken verbunden.
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Wenn Haushaltssperre, dann Haushaltssperre und wenn die Beförderung nicht zugesagt wurde (rechtlich zugesagt), dann keine Beförderung. Ob der DH dann noch "Sorry" sagt, ist je nach DH unterschiedlich.
Und das ist just der Grund, warum hier Kolleginnen und Kollegen manchmal aus dem Urlaub oder krank "mit dem Kopf unterm Arm" zur Urkundsübergabe kommen. Bei Lebenszeiternennungen noch viel eher relevant als "nur" bei Beförderungen.
Erst sobald man die Urkunde in die Hand bekommt, ist der Vorgang rechtlich abgeschlossen. Alles andere ist immer mit allen möglichen Risiken verbunden.
Kenne einen Fall aus dem Kollegenkreis, wo dieser nicht aus dem Urlaub angereist ist. Das hatte zur Folge, dass er erst ca. 3 Jahre später die Urkunde bekommen hat. Teuerster Urlaub ever für Ihn ..........
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Danke für die Rückmeldungen und für das Mut zusprechen. Ich habe mich nun erkundigt. Formell ist es wohl tatsächlich möglich, die Beförderung ausfallen zu lassen. Ich muss nun abwarten, wie es kommen wird.
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Nur damit ich das verstehe
Was sind Beförderungen mit überstandenem Auswahlverfahren und Bewährungszeit? Also wie kann ich mir das vorstellen
Kenne das bei meiner (zugegeben, recht großen Landesbehörde, nur anders anhand Listenplätzen)
Aber wie "koalitionsabsicht" sagt, wenn die Stelle ausgeschrieben wurde, gibt es keine Zweifel an der finanziellen Möglichkeit, nur maximal noch an der persönlichen Eignung
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Wenn ich das alles richtig verstehe, greift die Regelung der Bewährungszeit, wenn man eine Stelle gewonnen hat, in dieser Funktion jedoch noch nicht exakt die für die Tätigkeit erforderlichen Erfahrungen aufweist. Du bewirbst sich zum Beispiel als A10 Sachbearbeiter auf eine A11 Stelle mit Führung. Dann wird zunächst beobachtet, ob man die Mitarbeiter versklavt oder anfängt, das Klopapier zu klauen. Wenn in dem fraglichen Zeitraum dann alles in Ordnung war und man sich bewiesen hat, gibt es die Urkunde. Wenn denn eine Kurkunde gedruckt wurde. 8)
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Die Antwort ist schlicht, man hat keinen Anspruch auf eine Beförderung, auch wenn man auf einer höherbewerteten Planstelle sitzt. Und die Beförderung selbst ist erst mit Aushändigung der Urkunde vollzogen. In meinem Bundesland (HB) hat es vor ein paar Jahren bspw. einen Beschluss des Senats gegeben dass auf Grund der haushaltslosen Zeit nur noch bis A12 einschl. befördert wird. In der älteren Vergangenheit sind Beförderungsrunden auch mal jahrelang ganz ausgefallen. Das sind leider die großen Nachteile des Beamtentums
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Mein Gott, sind das hier alles Jungspunde oder bin ich schon so alt? :-D
Beförderung A9-A10 = 8 jahre Wartezeit. Man hat keinen Anspruch auf Beförderung, eines der vielen Privilegien des Beamten-/Leibeigentums.
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Wenn ich das alles richtig verstehe, greift die Regelung der Bewährungszeit, wenn man eine Stelle gewonnen hat, in dieser Funktion jedoch noch nicht exakt die für die Tätigkeit erforderlichen Erfahrungen aufweist. Du bewirbst sich zum Beispiel als A10 Sachbearbeiter auf eine A11 Stelle mit Führung. Dann wird zunächst beobachtet, ob man die Mitarbeiter versklavt oder anfängt, das Klopapier zu klauen. Wenn in dem fraglichen Zeitraum dann alles in Ordnung war und man sich bewiesen hat, gibt es die Urkunde. Wenn denn eine Kurkunde gedruckt wurde. 8)
Lass dich nicht verunsichern. Ich glaube, das klappt mit der Beförderung! ;)
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Wenn ich das alles richtig verstehe, greift die Regelung der Bewährungszeit, wenn man eine Stelle gewonnen hat, in dieser Funktion jedoch noch nicht exakt die für die Tätigkeit erforderlichen Erfahrungen aufweist. Du bewirbst sich zum Beispiel als A10 Sachbearbeiter auf eine A11 Stelle mit Führung. Dann wird zunächst beobachtet, ob man die Mitarbeiter versklavt oder anfängt, das Klopapier zu klauen. Wenn in dem fraglichen Zeitraum dann alles in Ordnung war und man sich bewiesen hat, gibt es die Urkunde. Wenn denn eine Kurkunde gedruckt wurde. 8)
Lass dich nicht verunsichern. Ich glaube, das klappt mit der Beförderung! ;)
Genau - wozu Fakten oder Erfahrungen, wenn es doch den Glauben gibt.