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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: KarlElmar am 10.11.2025 22:18
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Hallo zusammen,
ich arbeite seit einigen Jahren Teilzeit im Landkreis K (TVöD 9B) und bin aktuell in Stufe 4 eingestuft. Nun habe ich eine weitere Teilzeitstelle im Landkreis S bekommen, bei der ich die gleichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernehmen werde. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich dort in Stufe 2 eingestuft werde.
Da ich gleichzeitig in beiden Landkreisen arbeiten werde, stellt sich mir die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die Einstufung auch im neuen Landkreis auf Stufe 4 zu bekommen. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, ob es eine Möglichkeit gibt, dies zu verhandeln?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und danke schon jetzt für eure Hilfe!
Viele Grüße,
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gleiche Aufgaben und Verantwortung hört sich eigentlich nach ausreichend Berufserfahrung für eine höhere Stufe an. Da solltest du dir den Grund für nur Stufe 2 erläutern lassen.
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Diese Schlussfolgerung ist nicht richtig. Der TE könnte auch erst seit gestern in EG 9b Stufe 4 eingruppiert sein und bis vorgestern mit einer völlig andern Tätigkeit in EG 5 Stufe 4.
Ein Anspruch besteht bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren auf Stufe 3. Mehr ist möglich, muss dann allerdings verhandelt werden.
Könnte hier die einschlägige Berufserfahrung das Problem sein?
Wir wissen lediglich, dass sich der TE aktuell in Stufe 4 befindet, nicht jedoch, wie lange er in EG 9b eingruppiert ist bzw. seine aktuelle Tätigkeit ausübt. Für die Stufenzuordnung beim neuen Arbeitgeber ist die einschlägige Berufserfahrung maßgeblich. Dabei handelt es sich um eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Die vorgesehene Zuordnung zur Stufe 2 ergibt sich bei einer
einschlägigen Berufserfahrung von mindestens einem und weniger als drei Jahren.
Ungeachtet dessen wäre eine höhere Stufenzuordnung möglich, die aber, wie schon erwähnt, vor dem Vertragsschluss verhandelt werden muss.
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fordere die Anerkennung von förderlichen Zeiten ein und bekomme sie oder such dir ein AG der sie dir gewährt.
oder akzeptiere, dass der AG dir nicht mehr als eB geben muss.