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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: KleinSilvi am 11.11.2025 11:23
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Liebe Community,
ich bin seit 1992 im ÖD an einer Universität unbefristet vollzeit beschäftigt. Begonnen hab ich noch im BAT, zwei Versuche auf eine spätere Höhergruppierung (von E6 auf E89 schlugen aus Gründen fehl, die ich jetzt gar nicht näher erläutern möchte.
Seit dem 01.01.2025 habe ich nun endlich die Höhergruppierung bekommen. Unsere Anfrage, wie das mit der Alterstufe ist und ob diese automatisch beibehalten wird oder extra beantragt werden muss, erhielt ich immer die Antwort, das bliebe ganz sicher dieselbe. Ich bin nämlich bereits seit etlichen Jahren in der Endstufe 6.
Natürlich war dem nicht so. Nach der Höhergruppierung, die noch im Dezember 2024 bewilligt wurde und nachdem wir mehrfach nachfragen mussten, wann denn nun mit der Umsetzung zu rechnen wäre (es hat alles in allem 6 Monate gedauert NACH der Bewilligung!), erhielt ich eine Nachberechnung ab 01.01.25 bis 31.05.2025 und stelle leider fest: ich bin nicht mehr in Stufe 6, sondern wieder in Stufe 5 gerutscht.
Ich habe noch ca. 10 Jahre bis zum Renteneintritt. Und nun ärgert es mich, dass ich weitere 6 Jahre auf die Höchststufe warten soll. Ich weiß, es ist nicht soooo vieol Geld, aber mir geht es da jetzt ums Prinzip, nachdem es so ein Gehampel mit der Höhergruppierung war. Ich habe über 30 Dienstjahre hier an der Uni und finde das auch ein bißchen unverschämt.
Meine Frage lautet daher: Wie beantragt man die Endstufe 6 denn nun in diesem Fall? Ich bin ja eine "Bestandsangestellte"und keine Neueinstellung, die man mit einer Stufenvorwegnahme "binden" muss.
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Es gibt hier irgendwo ein Tool um die Stufen bei Aufstieg zu prüfen.
So aus dem Bauch heraus klingt das glaubhaft.
Solange du ein Mindest Mehrgewinn hast (gibt eine Darstellung im Tarifvertrag) ist das formal wohl sauber.
Die Tatsache das das unter aller Kartoffel ist, bleibt davon unbenommen.
Naja auch Bestandsangestellten könnte man die Stufenvorweggewährung geben. Das hat nichts mit Neuanstellung zu tun.
Der Punkt ist "könnte" das ist also etwas das der AG wollen muss.
Und ja... viel Glück.
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Wenn die Höhergruppierung von E6 auf E8 erfolgt ist, müsste du eigentlich laut Höhergruppierungsrechner (https://hg-tvl.bplaced.net/ (https://hg-tvl.bplaced.net/)) sogar in Stufe 4 und nicht in Stufe 5 sein.
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Wenn die Höhergruppierung von E6 auf E8 erfolgt ist, müsste du eigentlich laut Höhergruppierungsrechner (https://hg-tvl.bplaced.net/ (https://hg-tvl.bplaced.net/)) sogar in Stufe 4 und nicht in Stufe 5 sein.
Nicht ganz richtig. Es müssen mindestens 100 € netto mehr bei raus kommen. Bei E 4 sind das auf jeden Fall nur 60€ brutto. Darum bin ich immerhin in Stufe 5.
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Es gibt hier irgendwo ein Tool um die Stufen bei Aufstieg zu prüfen.
So aus dem Bauch heraus klingt das glaubhaft.
Solange du ein Mindest Mehrgewinn hast (gibt eine Darstellung im Tarifvertrag) ist das formal wohl sauber.
Die Tatsache das das unter aller Kartoffel ist, bleibt davon unbenommen.
Naja auch Bestandsangestellten könnte man die Stufenvorweggewährung geben. Das hat nichts mit Neuanstellung zu tun.
Der Punkt ist "könnte" das ist also etwas das der AG wollen muss.
Und ja... viel Glück.
Ja, ich weiß. Es müssen glaube ich um die 100€ netto mehr sein. Die habe ich in S5 auch knapp.
"Unter aller Kartoffel" finde ich, dass ich quasi 3 x die Stufe 6 erreicht habe und jetzt auf 5 hocke. Und wieder 5 Jahre warten soll. DENN: Seit 2012 habe ich bereits ununterbrochen Zulagen gem. E8 wgn höherwertiger Tätigkeit erhalten. Das Blöde ist, Zulagen werden nicht angerechnet. Nichtsdestotrotz ist meine Berufserfahrung wohl ein Fakt, den man nicht leugnen kann. Wenn ich bereits seit 2012 "höherwertige Tätigkeiten" ausübe, weil eine Höhergruppierung aufgrund der "komplexen Stellensituation" nicht öglich ist, so müsste man mir doch jetzt wenigstens die Stufe 6 gerwähren, damit ich nicht nochmal 5 Jahre warten muss?
Daher möchte meine Vorgesetzte gern die Stufenvorwegnahme oder wie auch immer man das in meinem Fall nennen würde, (nach-)beantragen. Die Frage ist daher: Welche Argumente ziehen da?
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Wenn die Höhergruppierung von E6 auf E8 erfolgt ist, müsste du eigentlich laut Höhergruppierungsrechner (https://hg-tvl.bplaced.net/ (https://hg-tvl.bplaced.net/)) sogar in Stufe 4 und nicht in Stufe 5 sein.
Nicht ganz richtig. Es müssen mindestens 100 € netto mehr bei raus kommen. Bei E 4 sind das auf jeden Fall nur 60€ brutto. Darum bin ich immerhin in Stufe 5.
Die Antwort von SimsiBumbu ist korrekt.
Eine Höhergruppierung von EG 6 Stufe 6 erfolgt über EG 7 Stufe 5 nach EG 8 Stufe 4 (das Monatsentgelt in der Tabelle darf nicht kleiner sein als in der EG 6 St. 6 bzw. EG 7 St. 5).
Erst dann erfolgt die Betrachtung, ob ein Garantiebetrag greift oder nicht. Da die Höhergruppierung unterm Strich kleiner als 100 € (brutto) ausmacht, erfolgt die Diff.-Zahlung als Garantiebetrag (ca. 57 € über Tabelle plus ca. 43 € über Garantiebetrag zur Eingruppierung in EG 8 Stufe 4. (TV-L § 17 Abs. 4)
Wenn sich die vom AG offiziell übertragenen Tätigkeiten im Dezember geändert haben und damit die EG 8 herauskam, dann wie oben beschrieben.
Sollte sich nur die Einschätzung des AGs bezüglich der tariflichen Eingruppierung geändert haben, dann wären die Stufenlaufzeiten in der EG 8 neu zu berechnen .... Das ist aber aus der Darstellung des Sachverhalts nicht klar zu entnehmen.
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Ja, ich weiß. Es müssen glaube ich um die 100€ netto mehr sein. Die habe ich in S5 auch knapp.
"Unter aller Kartoffel" finde ich, dass ich quasi 3 x die Stufe 6 erreicht habe und jetzt auf 5 hocke. Und wieder 5 Jahre warten soll. DENN: Seit 2012 habe ich bereits ununterbrochen Zulagen gem. E8 wgn höherwertiger Tätigkeit erhalten. Das Blöde ist, Zulagen werden nicht angerechnet. Nichtsdestotrotz ist meine Berufserfahrung wohl ein Fakt, den man nicht leugnen kann. Wenn ich bereits seit 2012 "höherwertige Tätigkeiten" ausübe, weil eine Höhergruppierung aufgrund der "komplexen Stellensituation" nicht öglich ist, so müsste man mir doch jetzt wenigstens die Stufe 6 gerwähren, damit ich nicht nochmal 5 Jahre warten muss?
Daher möchte meine Vorgesetzte gern die Stufenvorwegnahme oder wie auch immer man das in meinem Fall nennen würde, (nach-)beantragen. Die Frage ist daher: Welche Argumente ziehen da?
Also erstens:
Ja, der Tarifvertrag ist diesbezüglich Scheiße, aber nun mal das mit dem du Leben musst, wenn du nichts anderes verhandelst mit deinem AG.
Klingt doof, ist es auch.
und zweitens:
Womit wurden die 12 Jahre vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten begründet?
Ein gewiffter und netter Personaler, hätte hieraus ein Eingruppierungsirrtum konstruiert und du wärst schon seit längerem in der EG und würdest jetzt auch in Stufe 6 sein.
Du kannst aber auch deinen AG davon überzeugen, dass du erst klagen und dann schmeissen wirst, wenn du nicht das Geld der Stufe 6 bekommst sei es via Zulage nach 16.5
Und drittens:
Wenn du von der EG6 Stufe 6 zur EG8 Höhergruppiert wurdest, dann bist du jetzt in der EG8 Stufe 4 !
Und bekommst das Entgelt der EG6 Stufe 6 plus 100€ Garantiebetrag also fast 100€ weniger als EG8 Stufe 5.
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Blöd für die Kartoffel ist halt, dass der TV nicht sagt: "Du hast 3x die Stufe 6 erreicht." Der TV sagt: "Du hast mehrfach eine Stufe 6 erreicht, da die S 6 in EG 6 ungleich S 6 EG 8 ist.
Beantragen kannst du die Stufe 6 nicht, da sich die Stufe aus der (kaum noch nachvollziehbaren und unzzeitgemäßen) TV-Systematik ergibt. Sauer darfst du auf deinen AG sein, da er augescheinlich die HG so lange verschleppt hat.