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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Arbeiter am 11.11.2025 15:01
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Hallo zusammen,
ich habe viel gesucht und gelesen, aber bin nicht so richtig fündig geworden.
Ich bin in EG9a Stufe 4 und werde ab dem 01.10.26 in Stufe 5 sein.
Nun soll ich höhergruppiert werden. Wenn ich am 01.10.26 in EG9b eingruppiert werde, lande ich dann in Stufe 4 mit Garantiebetrag?
Oder muss ich erst einen Monat in der EG9a Stufe 5 verweilen und kann dann ab 01.11.26 die EG9b Stufe 4 + 180€?
Danke für die Info´s
LG
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Moin,
wenn du mit Ablauf des 30.09.2026 deine Stufenlaufzeit in der EG 9a/4 erfüllt hast, dann landest du in EG 9a/5. Werden dir mit Wirkung zum 01.10.2026 neue Aufgaben übertragen, die zu einer Eingruppierung in die EG 9b führen, führt die Höhergruppierung in die EG 9b/4. Da der Höhergruppierungsgewinn (0€) kleiner ist als der Garantiebetrag (180€) und dieser wiederum kleiner als der Gewinn bei einer hypothetischen stufengleichen Höhergruppierung (375€), wird anstatt des Entgelts der neuen Gruppe und Stufe das der alten zuzüglich des Garantiebetrags gezahlt.
So jedenfalls die derzeit gültigen Regeln. Da ja nun eine neue Tarifverhandlungs-Runde ansteht, könnte sich daran auch noch was ändern. Z.B. könnten sich AG- und AN-Vertreter_innen auf eine stufengleiche Höhergruppierung wie im TVöD einigen... (Jedoch fehlt mir dazu die Phantasie, dies als realistisches Szenario zu betrachten.)
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Moin cyrix42,
perfekt, vielen Dank für die schnelle und toll erklärte Antwort!