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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: connyziege am 13.11.2025 20:28
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Hallo,
unsere hessische Stadt benutzt
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der ... einlegen.
Ist der so (noch) rechtssicher?
Muss da nicht was von schriftlich ode4 zur Niederschrift stehen?
Danke.
LG
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Nein, muss nicht.