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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sunny104 am 14.11.2025 21:15
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Hallo Zusammen,
Ich habe leider keine passenden Antworten finden können.
Wenn am 17.11.2025 innerhalb der Probezeit eine Kündigung ausgesprochen wird und demnach der 1.12. der letzte Arbeitstag ist, besteht dann noch Anspruch auf die Jahressonderzahlung?
So wie ich § 20 TVÖD verstehe wäre das so.
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Ergänzend, gerade erst festgestellt, dass die Kündigungsfrist in der Probezeit ja zwei Wochen zum Monatsende ist und nicht irgendwann im Monat! Damit hat sich meine Frage dann schon erledigt. 😊
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Machmal ist helfen einfach :D
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Die Frist "2 Wochen zum Monatsende" wird doch bei Kündigung am 17.11.2025 bis 30.11. gar nicht eingehalten oder hab ich einen Denkfehler?
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Die Frist "2 Wochen zum Monatsende" wird doch bei Kündigung am 17.11.2025 bis 30.11. gar nicht eingehalten oder hab ich einen Denkfehler?
Deswegen ist dieKündigung ja auch erst zum 31.01. rechtgültig
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Angenommen der 30.11.2025 wäre bei Kündigung am 17.11. nicht fristgerecht, wäre dann automatisch der 31.12.2025 vereinbart? Also ohne eine weitere schriftliche Kündigung?
Dann würde man auch die JSZ bekommen.
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äh ja den 31.12. meinte ich auch
sofern die Frist zum Monatsende nicht eingehalten wird, verlagert sie sich automatisch auf den nächstmöglichen Termin. also den 31.12.
Die JSZ steht somit (höchstwahrscheinlich Anteilig) zu
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Da ist vielleicht noch ein kleiner Denkfehler drin: ::)
Die Kündigung falls Probezeitkündigung - beachte Mitwirkung des PR - geht nicht automatisch in eine ordentliche Kündigung über! Es kommt entscheidend darauf an was in der Kündigung steht und über was der PR beschieden hat!
Der Anfragende teilte mit das der letzte Arbeitstag der 01.12 sei - somit kann man davon ausgehen das ihm dieses Datum mitgeteilt wurde was den Zeitraum einer Probezeitkündigung entspricht. Der AG täte gut daran wenn er erneut eine ordentliche Kündigung mit Beteiligung des PR ausspricht.
:-X
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Weiterhin muss eh Kündigungsschutzklage erhoben werden, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird
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Da ist vielleicht noch ein kleiner Denkfehler drin: ::)
Die Kündigung falls Probezeitkündigung - beachte Mitwirkung des PR - geht nicht automatisch in eine ordentliche Kündigung über! Es kommt entscheidend darauf an was in der Kündigung steht und über was der PR beschieden hat!
Der Anfragende teilte mit das der letzte Arbeitstag der 01.12 sei - somit kann man davon ausgehen das ihm dieses Datum mitgeteilt wurde was den Zeitraum einer Probezeitkündigung entspricht. Der AG täte gut daran wenn er erneut eine ordentliche Kündigung mit Beteiligung des PR ausspricht.
:-X
Wieso handelt es sich denn um eine Arbeitgeberkündigung? Ich kann das den Ausführungen von Sunny104 nicht entnehmen.