Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Bayern => Thema gestartet von: RosiW1 am 15.11.2025 15:37
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Liebe Foristen,
ich habe eine Frage zur Einordnung der Ämterwertigkeit.
In den letzten Jahren sind Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen sukzessive nach A13 befördert worden (vormals A12) oder zumindest das Gehalt an A13 angeglichen worden. Meines Wissens nach ist die Zulassungsvoraussetzung für diese Lehrämter ein abgeschlossenes Bachelorstudium (Studiendauer 6/7 Semester). Lehrkräfte an Gymnasien und beruflichen Schulen müssen für Ihr A13-Amt ein Masterstudium vorweisen (Studiendauer 10 Semester). Ist die Wertigkeit eines Amtes nicht auch an die Ausbildung (-sdauer) geknüpft? Wenn ja, dann wäre durch diese Besoldungsangleichung ja der Bachelor dem Master gleichgestellt, oder liege ich hier falsch?