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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: blub1984w am 15.11.2025 19:06
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Hallo zusammen,
ich bin jetzt längere Zeit erkrankt (Justizbehörde in NRW) und wollte im Dezember mit der Wiedereingliederung starten.
Nun hatte ich ein kurzes Gespräch mit der Geschäftsleitung (ein ausführliches folgt noch), die sagt, dass sie überlege, mich als Springer während der Wiedereingliederung einzusetzen. Dies halte ich aber nicht für sinnvoll und frage mich, ob das überhaupt zulässig ist. Zumal ich aufgrund einer psychischen Erkrankung (dienstlich bedingt durch u.a. Mobbing -im BEM-Gespräch so bestätigt) gefehlt habe und ich natürlich jetzt ein stabiles Arbeitsumfeld benötige und nicht heute hier, morgen dort. Habe das auch ihr gegenüber so geäußert, dass ich das als kontraproduktiv empfinde.
Kennt sich da jemand aus? Ist das überhaupt zulässig?
Danke für die Hilfe!
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Das hier sagt mir die KI:
Fazit: Ein Springer-Einsatz ist möglich, sofern er sich konform mit dem ärztlichen Wiedereingliederungsplan bewegt und die Belastbarkeit des Beamten berücksichtigt, dient also der Genesung, nicht der maximalen Auslastung.
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Kleiner Einwurf von mir.
Ich hatte vor kurzem auch eine "Wiedereingliederung" und ich habe dabei erfahren, dass es eine "Wiedereingliederung" im Beamtenbereich gar nicht gibt. Vielfach, so auch bei mir, wird es einfach gleich wie bei einem Angestellten und dieser Regelungen gehandhabt.
Aber eigentlich gibt es diese nicht ;).
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Ja das stimmt, größtenteils läuft es wie bei Angestellten. Die Unterschiede sind jedenfalls,dass währenddessen keine Krankschreibung benötigt wird und ich sogar Urlaub nehmen kann. Betrifft bei mir tatsächlich nur einen Tag, daher denke ich nicht, dass das Probleme macht.