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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: volandovoy am 16.11.2025 13:06
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Guten Tag,
Mein Krankenhaus in Baden-Württemberg hat beschlossen, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Dies hat zur Folge, dass die Gehaltszahlungen für November, Dezember und Januar über das Insolvenzgeld erfolgen.
Folgen und Fragen:
(1) Es wurde entschieden, als Halteprämie die unständigen Bezüge für September und Oktober 2025 sowie zehn Zwölftel der Jahressonderzahlung 2025 auszuzahlen. Müssten diese unständigen Bezüge für September und Oktober 2025 nicht Teil des Insolvenzgeldes sein? Außerdem werden die steuerfreien SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) nun versteuert. Kann man für diese Situation einen Ausgleich beantragen?
(2) Da das Insolvenzgeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, erhöht sich der Steuersatz, der auf die verbleibenden zu versteuernden Einkünfte angewendet wird. Dadurch steigt die endgültige Steuerlast. Bedeutet das, dass die letztendliche Steuerzahlung höher ausfällt, als wenn ich mein reguläres Gehalt erhalten hätte? Kann man für diese Situation einen Ausgleich beantragen?
Danke im Voraus
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Da es keine Antworten gibt, verstehe ich, dass meine Fragen nicht einfach zu beantworten sind.
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Das Insolvenzrecht ist schon recht schwierig. Ich denke, da wird es schwierig hier im Forum korrekte Antworten zu geben.
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Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.