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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: connyziege am 16.11.2025 14:00
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Servus,
mal angenommen jemand bezieht Wohngeld und erhält eine Entschädigungszahlung nach dem AGG während des Bezugs. Dann wird temporär kein Wohngeld bezogen und dann wird wieder ein Antrag gestellt.
Hätte die Entschädigungszahlung bereits während des ersten Wohngeldbezugs angegeben werden müssen oder spätestens jetzt beim neuen Antrag, weil auch eine Entschädigungszahlung ein einmaliges Einkommen ist oder ist sie das nicht, da diese nicht explizit im Wohngeldgesetzt erwähnt ist und dort u. a. nur steht, dass eine Abfindung einmaliges Einkommen ist und eine Entschädigungszahlung nach dem AGG ist keine Abfindung?
Danke.
Grüße
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Eine Entschädigungszahlung nach dem AGG ist keine Abfindung.