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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: gmen am 17.11.2025 11:08

Titel: Wechsel in die PKV wegen Verbeamtung – Sonderkündigungsrecht bei der GKV?
Beitrag von: gmen am 17.11.2025 11:08
Hallo zusammen,

ich werde zum 2. Dezember verbeamtet und wechsle daher in die private Krankenversicherung (PKV). Bisher bin ich freiwillig gesetzlich versichert.

Von meiner Krankenkasse (TK) habe ich die Auskunft bekommen, dass für freiwillig Versicherte eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt. Ich war aber bisher der Meinung, dass es bei einem Statuswechsel – also beim Übergang in ein Beamtenverhältnis – ein Sonderkündigungsrecht gibt und man sofort wechseln kann.

Nun bin ich unsicher, wie ich am sinnvollsten vorgehe, um
keine Doppelbeiträge an GKV und PKV zu zahlen und keine finanziellen Nachteile zu haben.

Meine Fragen:
1. Gibt es bei der Verbeamtung tatsächlich kein Sonderkündigungsrecht für freiwillig gesetzlich Versicherte?
2. Wie komme ich aus der GKV heraus, ohne für Dezember und Januar doppelt zahlen zu müssen?
3. Falls die PKV erst ab Februar laufen sollte: Kann ich mir die GKV-Beiträge für Dezember und Januar anteilig über die Beihilfe erstatten lassen, oder ist das nicht möglich?

Ich freue mich über Erfahrungen und Hinweise.
Titel: Antw:Wechsel in die PKV wegen Verbeamtung – Sonderkündigungsrecht bei der GKV?
Beitrag von: Kingrakadabra am 17.11.2025 11:52
Hey,

laut meinen Infos gibt es tatsächlich kein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss also rechtzeitig erfolgen, da sonst ein (zumindest vorübergehender) Verbleib in der frw. GKV "droht".

Gibt es denn schon Infos hinsichtlich Beginndatum der PKV?
Titel: Antw:Wechsel in die PKV wegen Verbeamtung – Sonderkündigungsrecht bei der GKV?
Beitrag von: Saxum am 17.11.2025 12:12
1. Für freiwillig versicherte Mitglieder, im Gegensatz zu den pflichtversicherten, gibt es tatsächlich kein Sonderkündigungsrecht. Wenn man mindestens zwölf Monate bei seiner Kasse war, kann man dann zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

§ 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V
"Zum oder nach Ablauf des in Satz 1 festgelegten Zeitraums ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt."

2.1. Wirkzeitpunkt der Ernennung auf Zeitpunkt der GKV Kündigungsmöglichkeit verschieben
2.2. PKV-Beginn auf Zeitpunkt der GKV Kündigungsmöglichkeit verschieben / setzen
2.3. Falls Verbeamtung nicht verschieben lässt, für die zwei Monate volle AG/AN Beiträge zahlen

3. Nein nicht möglich. Die individuelle Beihilfe erstattet nicht den AG-Anteil in diesem Zeitraum.

By-The-Side-Info, für Bundesländer mit pauschaler Beihilfe: Falls die pauschale Beihilfe möglich wäre, dann aber in einem solchen Fall bitte bedenken, dass die Wahl dafür unwiderruflich ist. Das heißt, sobald man in die PKV wechseln könnte, erhält man dann keine Beihilfe mehr sondern einen (gedeckelten) AG-Zuschuss und man muss einen PKV-Volltarif abschließen.

Falls bisher TVÖD Beschäftigt, war da nicht was mit der Jahressonderzahlung, wenn man erst zum neuen Jahr sich verbeamten lassen würde?
Titel: Antw:Wechsel in die PKV wegen Verbeamtung – Sonderkündigungsrecht bei der GKV?
Beitrag von: Hobbyjurist am 17.11.2025 12:26
Falls bisher TVÖD Beschäftigt, war da nicht was mit der Jahressonderzahlung, wenn man erst zum neuen Jahr sich verbeamten lassen würde?

Deshalb soll der TE ja zum 2. Dezember verbeamtet werden, denn Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 1 TVöD).

Und auch ansonsten kann ich @Saxum nur beipflichten. Dieses angebliche und schon oft behauptete Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Besser haben es Pflichtversicherte, die nur § 190 Abs. 2 und (wichtig!) § 188 Abs. 4 SGB V zu beachten haben.