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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: itseme am 18.11.2025 07:11
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Guten Morgen zusammen,
Ich benötige mal eine Einschätzung eurerseits bezüglich der möglichen Eingruppierung (TVöD VKA) zweier Kollegen:
1. Schwimmmeister - Betriebsleitung Freibad => 9a
2. Schwimmmeister - svt. Betriebsleitung Freibad => 6 (Stelle war als FAB ausgeschrieben, er hat inzwischen jedoch den Meister gemacht)
Nun kommt neu dazu:
- die technische Betreuung samt Organisation (Einweisung / Unterweisung aller Vereine / Schulen etc.
- hoheitliche verwaltung der Zugriffsrechte (Chipausgabe, Programmierung)
- Budgetverwaltung beider Einrichtung (von Anmeldung im Haushalt zur unterjährigen Verwaltung und Abrechnung)
- Rufbereitschaften für die Bäder
- Betreuung der Auszubildenden ganzjährig
Permanent unterstelltes Personal sind 7 Personen
Unterstelltes externes Personal sind ca. 10 Personen
Dies sind die tatsächlichen übertragenen sowie zugleich ausgeübten Tätigkeiten.
Nun die explizite Frage:
Ist beim Betriebsleiter für eine 9c realistisch oder kann hier auch mehr gefordert werden?
Ich sehe den Stellvertreter mindestens in der 8 aufgrund der Tätigkeitsfelder, auch wenn die Stelle defacto lediglich eine 6 im SP beherbergt.
Sofern noch mehr Informationen benötigt werden gerne fragen.
Vielen Dank vorab für die Einschätzungen.
Gruß
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Ich sehe hier keine 9c, bin aber gespannt auf die Antworten.
9a oder 9b scheint eher richtig zu sein
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Zuerst sollte geklärt werden, wem die neu hinzugekommenen Aufgaben übertragen worden sind.
Für die Aufgaben des Stellvertreters war zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung ein FAB gefordert. Es ist unerheblich, ob er zwischenzeitlich seinen Meister gemacht macht hat, sofern ihm seitdem nicht höherwertige Aufgaben übertragen worden sind. Die besonderen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Bäderbetrieben sehen für geprüfte Meister die EG 8 FG 1 vor, sofern ihnen entsprechende Tätigkeiten übertragen worden sind.
Der Betriebsleiter ist in EG 9a eingruppiert. Das sind Meister (aus EG 8 FG 1) , die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt werden.
Lt. Protokollerklärung muss es sich bei den schwierigen Arbeitsbereichen um solche handeln, die erheblich über den normalen Schwierigkeitsgrad hinausgehen.
Bei Beschäftigten der EG 9b, und da wäre dann auch Schluss, handelt es um Personen, die in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind und deren Aufgabengebiet sich durch den Umfang und die Bedeutung sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a heraushebt.
Bei den aufgeführten neuen Tätigkeiten erkenne ich angesichts der genannten Anforderungen nichts, das eine Eingruppierung in EG 9b rechtfertigen würde. Das sind größtenteils reguläre Tätigen, die durch FAB (EG 5) ausgeführt werden können. M. E. sticht allenfalls die Budgetverantwortung heraus, die dann aber mit der EG 9a abgegolten sein sollte.
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Zunächst einmal Danke für die Rückmeldungen.
Die Betriebsleiterin hatte vor ca. 5 Jahre eine ausführliche Stellenbeschreibung abgegeben und wurde damals bereits von einer externen Instutition auf eine 9a bewertet.
Zudem stimme ich dir hier nicht zu, dass die von mir nun aufgeführten Tätigkeiten in den Bereich eines FaB in der EG 5 gehören.
Sicherlich anteilig jedoch nicht vollumfänglich.
Auch die Verantwortung der Auszubildenden setzt schon mal den Meister oder zumindest den AES als FaB voraus.
Selbst ein FaB, eingesetzt als Betriebsleitung wird in der 7 angesiedelt.
Bei der Stellvertretung hast du zunächst recht.
Einstellung in der 6 ist grundsätzlich mal gesetzt egal welche Qualifikation hinzugewonnen wurde.
Tatsächlich sind die Aufgaben der Betriebsleitung teilweise offiziell übertragen worden und bei Abwesenheit (nicht nur Urlaub, AU oder frei) der Ansprechpartner sowie authorisiert notwendige Entscheidungen zu treffen.
Die anderen FaBs sind ebenso in der 6 angesiedelt, da sie alle die Schichtführerposition inne haben bzgl. des externen Personals.
Ich tue mich nun jedoch etwas schwer wirklich jede Einzelheit der übertragenen Tätigkeiten beizufügen.
Die Stellenbeschreibung war gute 5 Seiten lang samt belegbaren Nachweisen über die Zeitanteile.
Von daher wohl auch damals bereits die Bewertung auf die 9a.
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Finde mit einer 9a ist die Leitung bereits mehr als gut bezahlt und absolut richtig eingestuft!
Für eine 9b reicht das nicht.
Stimme allen meinen Vorrednern zu
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sjuda schrieb von grösstenteils FAB Aufgaben.
Eingruppierung geschieht über die Betrachtung der Arbeitsvorgänge und wenn die Zeitanteile diese einfachen Tätigkeiten überwiegt, dann reicht es idR nicht, dass man 10% höherwertige Aufgaben hat um höherwertig bezahlt zu werden.
Wenn es jedoch nicht nur eine Abwesenheitsvertetung wäre, bzw. die Tage der Vertretungzeit eine relevante höhe erreicht (33% o. 50%) dann sieht es natürlich anders aus.
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Ich finde es sehr irritierend dass sjuda davon ausgeht dass der Betriebsleiter mindestens in die 9c bzw. sogar höher eingruppiert werden sollte.
Dies entbehrt jeglicher Eingruppierungsregelung nach TVÖD.
Bitte nicht falsch verstehen.
ich gönne jedem eine marktgerechte Vergütung.
Die AN versuchen nun krampfhaft Mitarbeiter höher einzugruppieren, als die Regelungen nach TVÖD dies ermöglichen.
Ich weiß nicht warum diese Fehler und die Probleme in der Praxis von Verdi und den AN so ignoriert werden.
Es gibt einen Tarifvertrag mit entsprechenden Eingruppierungsregelungen nach zugewiesenen und auszuführenden Tätigkeiten. Daraus ergibt sich die Gruppe.
Dass die dortigen Tabellenwerte überhaupt keiner marktgerechten Vergütung mehr entsprechen ist hauptsächlich daran geschuldet dass die Tarifpolitik von Verdi zu einer Stauchung der Tabelle führten und somit kaum noch Gehaltsunterschiede vorhanden sind.
Dies wird im Forum oft als sozialistische Tarifpolitik bezeichnet.
Ergo müssen die Gruppen sich wieder im Gehalt differenzieren, damit Höhergruppierungen, mehr Verantwortung, höhere Ausbildung etc. sich überhaupt bemerkbar machen.
Es ist der falsche Weg Mitarbeiter über nicht tarifgerechte Eingruppierungen zu entlohnen.
Hier ist vor allem Verdi gefordert die sozialistische Tarifpolitik aufzugeben und die Tabellenwerte wieder anzupassen.
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Du meinst sicher itseme.
Ich sehe die Voraussetzungen für die EG 9b nicht erfüllt, von EG 9c rede ich überhaupt nicht.
Für mich gibt es nichts, das eine Eingruppierung über die 9a hinaus rechtfertigen würde.
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Du meinst sicher itseme.
Ich sehe die Voraussetzungen für die EG 9b nicht erfüllt, von EG 9c rede ich überhaupt nicht.
Für mich gibt es nichts, das eine Eingruppierung über die 9a hinaus rechtfertigen würde.
Sorry, da habe ich mich wohl verguckt :-)
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Bitte nicht falsch einordnen.
Ich fordere hier keine andere EG für die Kollegen.
Mir ging es lediglich um eine Einschätzung da die Betriebsleiterin bereits in der 9a ist und die Aufgabengebiete perspektivisch umfangreicher werden, mehr verwaltende Tätigkeiten als Operativ.
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Mehr Arbeit heißt nicht gleich mehr Lohn, eher aufpassen das die Höherwertigen Aufgaben nicht unterhalb eines bestimmten Wertes rutscht, es deutet eher auf wenig ausgelastete MA hin oder mieserable Personalplanung.
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Guten Morgen zusammen,
Ich benötige mal eine Einschätzung eurerseits bezüglich der möglichen Eingruppierung (TVöD VKA) zweier Kollegen:
1. Schwimmmeister - Betriebsleitung Freibad => 9a
2. Schwimmmeister - svt. Betriebsleitung Freibad => 6 (Stelle war als FAB ausgeschrieben, er hat inzwischen jedoch den Meister gemacht)
Nun kommt neu dazu:
- die technische Betreuung samt Organisation (Einweisung / Unterweisung aller Vereine / Schulen etc.
- hoheitliche verwaltung der Zugriffsrechte (Chipausgabe, Programmierung)
- Budgetverwaltung beider Einrichtung (von Anmeldung im Haushalt zur unterjährigen Verwaltung und Abrechnung)
- Rufbereitschaften für die Bäder
- Betreuung der Auszubildenden ganzjährig
Permanent unterstelltes Personal sind 7 Personen
Unterstelltes externes Personal sind ca. 10 Personen
Dies sind die tatsächlichen übertragenen sowie zugleich ausgeübten Tätigkeiten.
Nun die explizite Frage:
Ist beim Betriebsleiter für eine 9c realistisch oder kann hier auch mehr gefordert werden?
Ich sehe den Stellvertreter mindestens in der 8 aufgrund der Tätigkeitsfelder, auch wenn die Stelle defacto lediglich eine 6 im SP beherbergt.
Sofern noch mehr Informationen benötigt werden gerne fragen.
Vielen Dank vorab für die Einschätzungen.
Gruß
Also für den Betriebsleiter sehe ich ebenfalls maximal die 9a. Die geschilderten zusätzlichen Tätigkeiten gehören üblicherweise (jedenfalls in unseren Bädern) zum normalen Aufgabenbereich eines Badbetriebsleiters.
Der Stellvertreter müsste jedoch meiner Ansicht nach in die EG 7 eingruppiert sein, da er als stellvertretender Badbetriebsleiter benannt ist. Und das ist nach dem Wortlaut der Entgeltordnung nun einmal die EG 7 (die geforderte Qualifikation sollte er als geprüfter Meister für Bäderbetriebe ja haben).