Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Admin am 18.11.2025 14:32
-
Wir haben den Besoldungsvergleich Bund und Länder zum Stichtag 31.10.2025 aktualisiert:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/
-
Bereitstellung solcher und bisheriger Informationen finde ich gut.
-
Wir haben den Besoldungsvergleich Bund und Länder zum Stichtag 31.10.2025 aktualisiert:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/
Ich glaube ich wechsel nach BW . Da sind es mit A9 und 3 Kindern 8000,- Euro Brutto mehr im Jahr.
-
Wir haben den Besoldungsvergleich Bund und Länder zum Stichtag 31.10.2025 aktualisiert:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/
RP noch hinter Berlin, dessen Besoldung - wie gestern festgestellt - in 95 % der Fälle verfassungswidrig ist.
-
Ich glaube ich wechsel nach BW . Da sind es mit A9 und 3 Kindern 8000,- Euro Brutto mehr im Jahr.
Da sind die Lebenshaltungskosten auch "minimal" höher. ;)
-
Sachsen ist für die dort meist moderaten Lebenshaltungskosten ziemlich gut aufgestellt.
-
Sachsen ist für die dort meist moderaten Lebenshaltungskosten ziemlich gut aufgestellt.
Ja, besonders die Städte mit Einzugsgebiet, Görilitz, Bautzen, Weißwasser. Betrifft auch die Mieten im Vergleich zu anderen Städten in Sachsen. Jeder sollte sich im aktiven Dienst die Frage stellen, ob er/sie dort leben und arbeiten will.
-
Hallo,
leider fehlt hier noch die Post, Telekom usw.
Geht es auch eine Berechnung für Pensionäre mit Prozentsatz z.B. 65 % als freie Eingabe ein zu Bauen.
Gruß
netzguru
-
Hallo,
leider fehlt hier noch die Post, Telekom usw.
Geht es auch eine Berechnung für Pensionäre mit Prozentsatz z.B. 65 % als freie Eingabe ein zu Bauen.
Gruß
netzguru
[/quote
Kann folgendermaßen berechnet werden.
Grundgehalt der Besoldungsgruppe mit Erfahrungsstufe ermitteln. Diese Beitragshöhe mit dem Faktor ,9901 multiplizieren. Diesen Betrag mit dem jeweiligen Ruhegehaltssatz multiplizieren. Betrag u.U. mit 10,8% bei vorzeitiger zur Zurruhesetzung multiplizieren und in Abzug bringen. Des Weiteren sind von der verbleibenden Summe noch 1,8 % Pflegeleistungen zu subtrahieren. Dies ist dann der Bruttobetrag der Pension.