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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: spid am 19.11.2025 12:38

Titel: Neue Satzung rückwirkend rechtmäßig wie lange
Beitrag von: spid am 19.11.2025 12:38
Hallo,

aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine hess. Stadt eine neue Gebührensatzung rückwirkend beschließen?

Danke.

Gruß
Titel: Antw:Neue Satzung rückwirkend rechtmäßig wie lange
Beitrag von: minni am 20.11.2025 08:47
15 Jahre