Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: spid am 19.11.2025 12:38
-
Hallo,
aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine hess. Stadt eine neue Gebührensatzung rückwirkend beschließen?
Danke.
Gruß
-
15 Jahre