Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Finanzer am 19.11.2025 22:19

Titel: Berechnung nach 2 BvL 5/18
Beitrag von: Finanzer am 19.11.2025 22:19
Hallo zusammen,

ich habe mal versucht die Werte nach dem neuesten Urteil ein bisschen einzuordnen, für das Jahr 2015, da dies mein erstes Jahr mit Widerspruch ist:

Medianeinkommen:      1.646 €    mal 0,8, so erhält man
Prekariatsschwelle:      1.316 €     mal 2,3 so erhält man den Wert für die 4k Familie
Medianäquivalenzwert: 3.028 €    zuzüglich PKV für Beamten, Partner(in) und Kinder
PKV (Annahme):          +350 €     abzüglich Kindergeld für zwei Kinder
Kindergeld                     376 €
Korrigierter Median:     3.002 €
Pro Jahr:                   36.033 €

Zum Vergleich unterste Besoldung in Hessen in 2015 war A4 Stufe 1:
Standardbeamter:                          21.011 € pro Jahr       Spread: -15.022 €
Mit Partner(in) und zwei Kinder:      24.326 € pro Jahr       Spread: -11.707 €

Die Mindestbesoldung wäre in 2015 erst jenseits der A11 erreicht.

Erkennt jemand einen Denkfehler?
Titel: Antw:Berechnung nach 2 BvL 5/18
Beitrag von: Efendi am 22.11.2025 13:38
Hallo Finanzer, ich hätte hierzu folgende eher grundsätzliche Frage:

Wenn Deine und/oder meine tatsächliche Besoldung in dem jeweiligen Jahr unterschritten wird, bedeutet das dann, dass die Differenz zu dem korrigierten Median als Berechnungsgrundlage für eine Nachzahlung dient, vorausgesetzt, man hat einen Einspruch eingelegt?

Oder dient diese Berechnung lediglich nur der Feststellung, ob man grundsätzlich nicht amtsangemessen besoldet wurde und die Berechnung einer Nachzahlung dann eine ganz andere ist...?

Freundliche Grüße aus Hessen
Titel: Antw:Berechnung nach 2 BvL 5/18
Beitrag von: Leon1981 am 24.11.2025 06:47
Ich für meinen Teil sehen es so, dass mit dieser Berechnung festgestellt wird, ob die Besoldung verfassungsmäßig ist oder nicht.

In dem Beispiel müsste die Besoldung in der A4 entsprechend der Höhe angehoben werde damit das Minimum   für eine verfassungsmäßige Besoldung erreicht wird.

Und dann kommt das Abstandsgebot zwischen den unterschiedlichen Stufen.

Ich kann mir nicht vorstelle, dass eins zu eins übernommen wird. Hier wird man sehr wahrscheinlich die Differenzen zwischen den Stufen verringern.

Was am Ende wieder die Frage aufwirft, warum man für noch weniger Geld mehr Verantwortung in der nächst höheren Stufe  annehmen soll. Aber das ist wieder ein anderes Thema.