Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Baden-Württemberg => Thema gestartet von: LehrerBW am 20.11.2025 09:01
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Unter welchen Umständen bekommt man denn eigentlich die Strukturzulage?
War 4 Jahre lang in A12 und bin nun seit 6 Jahren in A13, habe diese Strukturzulage aber nie bekommen.
Konnte mit dem Begriff gar nichts anfangen :o
Unter welchen Umständen bekommt man die denn?
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Unter welchen Umständen bekommt man denn eigentlich die Strukturzulage?
War 4 Jahre lang in A12 und bin nun seit 6 Jahren in A13, habe diese Strukturzulage aber nie bekommen.
Konnte mit dem Begriff gar nichts anfangen :o
Unter welchen Umständen bekommt man die denn?
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74P46
"Beamte in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 13 erhalten eine unwiderrufliche, das Grundgehalt ergänzende, ruhegehaltfähige Strukturzulage. Satz 1 gilt nicht für
1.
Lehrkräfte des gehobenen Dienstes sowie Inhaber von Schulleitungsämtern mit Ausnahme der Lehrer und Inhaber von Schulleitungsämtern in der Laufbahn der Fachlehrer und der Laufbahn der landwirtschaftstechnischen Lehrer und Berater,"
Scheint so, als ob Lehrer von der Strukturzulage ausgenommen sind. Wieso? Das weiß ich leider auch nicht und finde das sehr fragwürdig.
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Dann dürfte die Strukturzulage aber auch nicht zur Mindestbesoldung herangezogen werden, oder?
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nicht jeder A13-Beamte bekommt sie automatisch, sie ist an funktionale Aufgaben und besondere Strukturen gebunden. Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Blick in die Besoldungsrichtlinien deines Bundeslands oder eine Nachfrage beim Personalamt.