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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: uniuni am 20.11.2025 09:43

Titel: Jahressonderzahlung bei Kündigung vor dem 01.12. - TV-L
Beitrag von: uniuni am 20.11.2025 09:43
Hallo,

steht einem die Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr zu, in dem man vor dem 01.12. kündigt, aber noch bis einschließlich den 31.03. des Folgejahres im Angestelltenverhältnis sein wird?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Kündigung vor dem 01.12. - TV-L
Beitrag von: cyrix42 am 20.11.2025 09:51
Ja. Die Jahressonderzahlung ist daran gekoppelt, ob am 01.12. des betreffenden Jahres ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt; da steht nicht, dass dieses ungekündigt sein müsse.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Kündigung vor dem 01.12. - TV-L
Beitrag von: Rowhin am 20.11.2025 10:54
Wie cyrix42 schon sagt, ist nur relevant, ob der Arbeitsvertrag am 01.12. läuft, nicht ob er gekündigt ist. Siehe TV-L §20 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20):

Zitat
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.