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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: uniuni am 20.11.2025 09:43
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Hallo,
steht einem die Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr zu, in dem man vor dem 01.12. kündigt, aber noch bis einschließlich den 31.03. des Folgejahres im Angestelltenverhältnis sein wird?
Vielen Dank!
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Ja. Die Jahressonderzahlung ist daran gekoppelt, ob am 01.12. des betreffenden Jahres ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt; da steht nicht, dass dieses ungekündigt sein müsse.
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Wie cyrix42 schon sagt, ist nur relevant, ob der Arbeitsvertrag am 01.12. läuft, nicht ob er gekündigt ist. Siehe TV-L §20 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20):
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.