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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: uniuni am 20.11.2025 10:39
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Hallo,
werden die verbleibenden Urlaubstage bei einer Kündigung (Beschäftigungsende 31.03.) auf- oder abgerundet?
Es wären ja dann 7,5 Tage für Januar-März.
Sind es dann 7 oder 8 Urlaubstage?
Vielen Dank!
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Siehe hierzu das Bundesurlaubsgesetz, §5 (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html):
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.