Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: KoreanBBQ am 21.11.2025 02:06
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Hallo zusammen,
seit ein paar Jahren bin ich stille Mitleserin, aber habe es jetzt endlich mal geschafft mich zu registrieren :)
Ich bin Kommunalbeamtin (A11) in Baden-Württemberg und erwarte jederzeit mein erstes Kind.
Fragen:
1. Ist eine Erstattung der PKV-Beiträge von der KVBW während der Elternzeit möglich?
2. Da ich ja keine Besoldung während der Elternzeit erhalte, soll mein Ehemann (Beamter auf Widerruf beim Land BW) den kinderbezogenen Familienzuschlag und das Kindergeld auf sich beantragen. PKV und die Beilhilfe des Kindes würde auch über ihn laufen. Gibt es irgendwelche Nachteile, die mir dadurch entstehen könnten?
3. Sollte irgendwann ein zweites Kind dazukommen, gilt der erhöhte Beihilfebemessungssatz von 70% für BEIDE Beamtenelternteile? Unabhängig davon auf wen PKV + Beihilfe laufen?
4. Habt ihr irgendwelche Tipps, die viele Beamte als werdende Eltern nicht auf dem Schirm haben?
Danke euch schon mal :)
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https://lbv.landbw.de/-/krankenversicherung
Die 70% erhält nur einer.