Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Yosana71 am 21.11.2025 10:18
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Hallo,
eine Frage zum Weihnachstgeld 2025.
Wenn ich zum 31.12.25 kündige, und zum 30.06. ausscheide (ggf. früher), muss ich dann das Weihnachtsgeld 2025 zurückzahlen.
Danke.
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Warum solltest du das zurückzahlen? Ich gehe mal davon aus, dass die Kündigung 2026 wirksam werden soll (zumindest wäre mir keine rückwirkende Kündigung bekannt). Was hat das dann mit der Jahressonderzahlung 2025 zu tun? Du hast Anspruch darauf, wenn du am 01.12. des Jahres ein gültiges Arbeitsverhältnis hast. Also für 2026 gäbe es dann nix mehr in dem Fall.