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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Unknown User am 21.11.2025 19:41

Titel: Einstellungszusage bindend?
Beitrag von: Unknown User am 21.11.2025 19:41
Hallo,

ich habe vor zwei Wochen eine Einstellungszusage einer Bundesbehörde per Mail vorbehaltlich eines eintragungsfreien Führungszeugnis erhalten. Darin stand auch, dass man sich mit mir zwecks Arbeitsbeginn und Termin zur Vertragsunterzeichnung bei mir melden wollen würde. - Ich habe heute dort angerufen, um den weiteren Ablauf und den Termin zur Vertragsunterzeichnung zu erfragen.

Man war nun verwundert, dass ich noch nicht gekündigt hatte und nun erst einen Monat später beginnen wollen würde. Man könnte den Arbeitsvertrag auch nicht vorbereiten, bevor ich kündigen würde und ich denen einen Termin mitteilen würde. Man ist nicht verärgert, dass sich das nun durch das Missverständnis verzögert.

Aber ist es üblich, dass man nur eine Einstellungszusage bekommt und daraufhin schon seinen bestehenden Arbeitsvertrag kündigt? - Ich hätte ursprünglich erst den neuen Vertrag unterschreiben wollen und dann den alten kündigen.

Ich danke für eure Expertise.