Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Leuchturmkäse am 25.11.2025 09:37

Titel: Nachzahlung fehlender Stufe - Bis wann Rückwirkend?
Beitrag von: Leuchturmkäse am 25.11.2025 09:37
Liebes Forum,
meine Stufe für den öffentlichen Dienst wurde seit meiner Anstellung im Juni 2021 nie erhöht. Ich bin in die S-Tabelle in Stufe 2 eingestiegen. Nun habe ich die Personalabteilung darauf aufmerksam gemacht, dass ich meiner Berechnung nach seit Juni 2024 in Stufe 3 eingruppiert gehöre.

Durch meine Recherche bin ich auf § 37 gestoßen. Stimmt es, dass ich nur für sechs Monate rückwirkend Geld bekomme? Und wirkt sich dies nicht auch auf die Berechnung von LOB und Sonderzahlungen aus?

Herzliche Grüße
Titel: Antw:Nachzahlung fehlender Stufe - Bis wann Rückwirkend?
Beitrag von: MoinMoin am 25.11.2025 09:43
Ja und Ja
Titel: Antw:Nachzahlung fehlender Stufe - Bis wann Rückwirkend?
Beitrag von: Leuchturmkäse am 25.11.2025 10:03
Danke, finde es leider ziemlich übel das ein Fehler in der Perso gemacht wurde und ich nun nur einen Teil meines Geldes komme, bin gespannt ob es auf der Abrechnung wirklich nur 6 Monate werden oder doch die gesamte Zeit.
Titel: Antw:Nachzahlung fehlender Stufe - Bis wann Rückwirkend?
Beitrag von: Umlauf am 25.11.2025 10:08
Wichtig ist, dass du auch formal das Geld einforderst.
Formal beginnt erst ab diesem Zeitpunkt die 6-monatige Rückwirkung.

Was dein AG draus macht wirst du sehen.
Anspruch besteht tatsächlich nur auf 6 Monate.

Ja, das ist ärgerlich. Aber solche Art von Ausschlussfristen wirst du in vielerlei Hinsicht im Leben antreffen.
Das ist ein elementarer Bestandteil des Rechtssystems. Vergleiche auch Verjährungsfrist.
Titel: Antw:Nachzahlung fehlender Stufe - Bis wann Rückwirkend?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 25.11.2025 12:23
Naja, wenn Dir Dein Arbeitgeber Monate oder Jahrelang mal zuviel Geld überwiesen hat, wirst Du die Ausschlussfrist noch zu schätzen wissen... ;)
Titel: Antw:Nachzahlung fehlender Stufe - Bis wann Rückwirkend?
Beitrag von: Fettschwanzmaki am 25.11.2025 17:55
Sollte deinem AG etwas an Dir liegen, wäre eine entsprechende, rückwirkende Korrektur über sechs Monate hinaus  selbstverständlich.

Deine Verhandlungsposition kann variieren, bist Du wichtig, würde ich mehr oder weniger darauf bestehen, kann man Dich leicht ersetzen, müsste man vielleicht genauer überlegen.

Das entbindet Dich für die Zukunft aber nicht davon, auch selbst ein wenig darauf zu achten und sich zu informieren (z. Bsp. hier ^^).

Letztendlich soll der TV ja gerade "Rechtssicherheit" vermitteln, damit es u. a. zu keiner Ungleichbehandlung kommt. Des Weiteren kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wie man als PA soetwas "vergessen" kann.

Zumindest bei "uns" wird mit der Stammdateneingabe des AN zu Vertragsbeginn automatisch der Zeitpunkt der nächste Höherstufung durch die Software ermittelt. Das ist eigentlich ein "Selbstläufer".