Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BAT am 25.11.2025 14:03

Titel: Bereitschaft und Schließtage
Beitrag von: BAT am 25.11.2025 14:03
Moin,

wie würdet Ihr das sehen? Betriebsschließung am Freitag, 2. Januar. Person XY hat Bereitschaftsdienst bis morgens um 8:30 Uhr (Beginn der Kernzeit). Ist es statthaft, dass diese Person für den Tag Urlaub nehmen muss? Oder Zeitausgleich?
Titel: Antw:Bereitschaft und Schließtage
Beitrag von: blondie am 25.11.2025 15:28
Urlaub hat man von 0.00 bis 24.00, das passt nicht im Zusammenhang mit Bereitschaftsdienst. Zeitausgleich ginge schon.
Titel: Antw:Bereitschaft und Schließtage
Beitrag von: BAT am 25.11.2025 18:29
Ja, das befürchte ich auch.

Man will ja, wenn man für den "ganzen" Tag Zeitausgleich nimmt, auch den ganzen Tag frei haben.  ;)