Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BAT am 25.11.2025 14:03
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Moin,
wie würdet Ihr das sehen? Betriebsschließung am Freitag, 2. Januar. Person XY hat Bereitschaftsdienst bis morgens um 8:30 Uhr (Beginn der Kernzeit). Ist es statthaft, dass diese Person für den Tag Urlaub nehmen muss? Oder Zeitausgleich?
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Urlaub hat man von 0.00 bis 24.00, das passt nicht im Zusammenhang mit Bereitschaftsdienst. Zeitausgleich ginge schon.
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Ja, das befürchte ich auch.
Man will ja, wenn man für den "ganzen" Tag Zeitausgleich nimmt, auch den ganzen Tag frei haben. ;)