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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: BeamterWM86 am 25.11.2025 19:28

Titel: Beihilfe Bund - Änderungen ab 01.01.2026
Beitrag von: BeamterWM86 am 25.11.2025 19:28
Hallo und guten Abend,

durch den Vorthread zu Ersatzleistungen bin ich auf die "Elfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (11. BBhVÄndV" aufmerksam geworden. Weiß jemand, ob es da bereits eine Übersicht der Änderungen gibt ?

Um nicht zu übersehen, dass sich bspw. hinter dem schönen Anstrich "§ 12 Satz 3 wird gestrichen." nur verbirgt, dass eine vom Dienstherren geforderte Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr (oder nur noch mit Beihilfesatz?) übernommen wird.

Grüße.
Titel: Antw:Beihilfe Bund - Änderungen ab 01.01.2026
Beitrag von: maxg am 25.11.2025 20:33
Die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ist bei mir völlig unter dem Radar gekommen.

Streichung von § 12 Satz 3 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bedeutet unzweifelhaft, dass Aufwendungen für Dienstunfähigkeitsbescheinigungen für den Dienstherrn der beihilfeberechtigten Person nunmehr nicht mehr von der Festsetzungsstelle getragen werden.

Das kann doch nicht im Ernst so sein? Wer länger als 3 Tage krank ist, muss (!) die Bescheinigung ausstellen lassen, um sie vorzulegen, aber die Kosten müssen die Kranken nun selbst tragen?!?
Titel: Antw:Beihilfe Bund - Änderungen ab 01.01.2026
Beitrag von: Umlauf am 26.11.2025 02:26
Gar nicht mitbekommen. Finde ich unverschämt, ist aber in einigen Bundesländern bereits Usus.