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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: suzy am 25.11.2025 21:04
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Moin,
ein Freund wohnt in der Gemeinde, in der es hier
https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/ahnatal-ort69090/buchungsfehler-verhindern-haushalt-in-ahnatal-ehrenamt-betroffen-94034752.html
grad haushaltsrechtlich hoch her, weil da in der Vergangenheit 15 Jahre lang Buchungsfehler gemacht wurden.
Mich interessierts, inwiefern da ein ehemaliger Kämmerer noch für haftbar gemacht werden kann. Lt. Artikel ist wohl kein Vorsatz zu erkennen, es handelt sich um die verschiedensten Buchungs- und Folgefehler und niemand hat sich daran bereichert, aber der Gemeinde wurde ja ein nicht unherblicher Schaden zugefügt.
Gibts da eine rechtliche Handhabe der Gemeinde oder ist der oder sogar die Kämmerer fein raus?
Danke.
Grüße