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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: KuesteSonne am 28.11.2025 10:21
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Die Urlaubsberechnung erfolgt in dem kommunalem Unternehmen für einige Gruppen nicht transparent und klar: Ich arbeite alle 2 Wo 5 Tage, Sonntag bis Do, die andere Woche 4, ohne Sonntag. Muss zur Urlaubsberechnung die 4 oder 5 Tagewoche herangezogen werden? Eine 4,5 Tagewoche wäre sicher eine 5 Tagewoche, da im kaufmännischen Runden aufgerundet wird, ja?
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Nein, es besteht Urlaubsanspruch von 4/5 für die 4-Tage-Woche und 5/5 für die 5-Tage-Woche.
Eine kaufmännische Rundung erfolgt max. beim Produkt aber nicht bereits bei den Faktoren der Berechnung.
Eine 25,5 Stundenvereinbarung wird auch nicht kaufmännisch auf 26 Stunden (od. 30 Stunden) bei der Gehaltszahlung aufgerundet ;D