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Beamte und Soldaten => Beamte Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Aloaboy am 28.11.2025 11:58

Titel: Ehegattenbezogene Teil des Familienzuschlags
Beitrag von: Aloaboy am 28.11.2025 11:58
Hallo zusammen,
aktuell streite ich mich mit dem  LBV Fellbach um folgendes:
Ich habe 2 Kinder, davon lebt eines bei mir. Verheiratet bin ich nicht.

Somit kann nach §41 Abs. 1 Nr. 5 LBesGBW der ehegattenbezogene Teil des Familienzuschlags gewährt werden, solange die Eigenmittelgrenze unterschritten ist.
Lt. VwV zu §41 LBesGBW 41.1.2.5 wird der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags gleichmäßig auf die Kinder verteilt. Jedoch teilte mir das LBV mit, dass die VwV keine Rechtsbindung habe und des Familienzuschlag genau zuordnen, wodurch die Eigenmittelgrenze überschritten wird.

Ich habe nun auf die Selbstbindung der Verwaltung hingewiesen.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vlt. gibt es auch neuen Input für mich.

Danke euch!
Titel: Antw:Ehegattenbezogene Teil des Familienzuschlags
Beitrag von: Ronald Handel am 30.11.2025 15:52
Es lohnt sich, die VwV zu §41 LBesGBW genau zu zitieren und die Berechnung des kinderbezogenen Teils darzustellen. Ein Widerspruch mit Bezug auf Gleichbehandlung und Selbstbindung der Verwaltung erhöht die Chancen, dass die Berechnung korrigiert wird. Gleichzeitig sollte man alle Nachweise zur Eigenmittelgrenze bereithalten, um die Argumentation zu stützen.