Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Bayern => Thema gestartet von: Meierheim am 01.12.2025 18:21
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Mit wurde heute mitgeteilt, dass an meiner Universität die Mindestvoraussetzung für eine Beförderung eine Sequenz von zweimal 16 in zwei aufeinanderfolgenden Beurteilungen in der gleichen Besoldungsgruppe und im gleichen Amt erforderlich ist. Ist das so juristisch vertretbar oder kann man dagegen vorgehen?
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Es gibr kein Recht auf Beförderung!
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Es gibr kein Recht auf Beförderung!
Das ist mir bewusst aber ist das oben geschilderte Vorgehen ein rechtlich korrekte Form der Auswahlentscheidung?
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Mit wurde heute mitgeteilt, dass an meiner Universität die Mindestvoraussetzung für eine Beförderung eine Sequenz von zweimal 16 in zwei aufeinanderfolgenden Beurteilungen in der gleichen Besoldungsgruppe und im gleichen Amt erforderlich ist. Ist das so juristisch vertretbar oder kann man dagegen vorgehen?
ja und ja
zum ersten ja:
Die Dienststelle muss, wenn sie befördern will, ein für alle einheitliches Konzept erstellen, das im Übrigen auch der Beteiligung des PR unterliegt.
Wenn es nicht ausreichend Beförderungsdienstposten gibt, muss eine Auswahl der zu befördernden Beamten getroffen werden. Dafür nimmt man üblicherweise die Beurteilungen. Wenn dann immernoch zu viele zu befördernde Beamte im Vergelich zu den Beförderungsdienstposten existieren, nimmt man die beiden letzten Beurteilungen usw.
Insoweit wäre dies ein nachvollziehbares und rechtmäßiges Verfahren bei gebündelten Dienstposten.
zum zweiten ja
Wenn die Dienststelle gegen solche Grundsätze verstößt, wäre dies angreifbar.