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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: HansDampfInAllenGassen200 am 01.12.2025 19:05
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Hallo zusammen.
Ich habe die Suchfunktion bemührt, aber nichts passendes gefunden:
Gibt es in NRW beim TV-L einen Anspruch auf eine Umzugskostenvergütung bei einer Neueinstellung? Ich blicke bei den Paragraphen gerade nicht durch.
Gruß,
Hans
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Welche Paragraphen meinst du denn?
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https://www.gesetze-im-internet.de/bukg_1990/BJNR268210990.html
"§ 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen
(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß
1.
der Einstellung,"
Sowiet ich weiß zählt das BUKG auch für die Länder sowie deren Angestellte, oder täusche ich mich da?
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https://www.gesetze-im-internet.de/bukg_1990/BJNR268210990.html
"§ 4 Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Fällen
(1) Die Umzugskostenvergütung kann in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 zugesagt werden für Umzüge aus Anlaß
1.
der Einstellung,"
Sowiet ich weiß zählt das BUKG auch für die Länder sowie deren Angestellte, oder täusche ich mich da?
Das Bundesumzugskostengesetz gilt grundsätzlich erstmal nur für Bereich des Bundes. Die Länder können eigene Regelungen erlassen. Föderalismus eben, wie bei der Besoldung auch :)
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Gibt es vom dem Gesetz ausgehend überhaupt eine Relevanz außerhalb des darin genannten Personenkreises?
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Gibt es vom dem Gesetz ausgehend überhaupt eine Relevanz außerhalb des darin genannten Personenkreises?
Nur, wenn sich ein Land darauf bezieht sonst nicht.
Es dürfte aber analoge Regelungen der Länder geben.