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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Erika vom Lande am 02.12.2025 18:10
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Hallo,
ich habe im Februar dieses Jahres eine Stelle angenommen, die zunächst auf 6 Monate befristet war. Danach habe ich eine Änderungsmitteilung erhalten und im Anschluss an diese 6 Monate einen erneuten befristeten Vertrag über 10 Monate erhalten (alles ohne Sachgrund). Ohne Lücke besteht somit das AV über 16 Monate. Was meint ihr- kann ich selber dieses AV kündigen oder ist mir das nicht möglich? Ich bin Im TV-L beschäftigt. Im TvöD steht im § 30
nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt.
Ist das bei mir bei einer Verlängerung des Vertrages der Fall?
Vielen Dank für Eure Hilfe!