Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Sputnik1978 am 04.12.2025 19:24
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Hallo zusammen,
meine persönlichen Verhältnisse sind unverändert. Trotzdem weisen die bekannten Gehaltsrechner im Internet aus, dass ich ab Januar 2026 weniger netto haben werde.
Kann das sein? Durch die jährliche Erhöhung bestimmter Grundfreibeträge war es sonst immer im Januar ca. 25,- Euro netto mehr.
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Ab Januar 2026 wird kein pauschaler Betrag für die Basisversicherung in der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung mehr in den Rechnern berücksichtigt. Bis Dezember 2025 wurde hier z. B. in der Steuerklasse 1 ein monatlicher Betrag von 158,33 Euro berücksichtigt.
Hintergrund ist der Wegfall dieses Pauschbetrages und Berücksichtigung der tatsächlichen Basisbeiträge. Gibt man die Basisbeiträge in den Rechnern nicht manuell ein, kommt es zu höheren Abzügen.
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Danke.
Wenn ich das richtig weiß, übermittelt die Krankenkasse (bei mir PKV) diese Daten nunmehr vorab an die Bezügestelle. Heißt das, dass sich damit faktisch zur vorherigen Rechtslage nichts ändert, soweit diese Daten dann vorliegen?
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Danke.
Wenn ich das richtig weiß, übermittelt die Krankenkasse (bei mir PKV) diese Daten nunmehr vorab an die Bezügestelle. Heißt das, dass sich damit faktisch zur vorherigen Rechtslage nichts ändert, soweit diese Daten dann vorliegen?
Ich würde sagen, die PKV speist es in ELStAM ein und die Bezügestelle ruft es ab, wie auch andere Merkmale.
Aber im Prinzip hast du recht.
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Möglicherweise haben z. B. Polizisten und Soldaten mit freier Heilführsorge zukünftig wirklich weniger Netto, weil eben nicht mehr die Pauschale berücksichtigt wird, sondern nur noch die tatsächlichen Basiskosten aus einer Anwartschaft, die wahrscheinlich geringer sind als die alte Pauschale. Über die Steuererklärung besteht aber auch für diese Gruppe die Möglichkeit, andere Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen.
Aber ja, für die meisten dürfte sich übers Jahr gesehen, nichts ändern bzw. durch die regelmäßige Anhebung des Grundfreibetrages ein wenig profitieren.