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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: BlackVoodoo am 05.12.2025 11:15
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Hallo,
ich muß mich im Februar einer Operation unterziehen und werde ca. 10 Wochen krankgeschrieben. Angestellt im TV-L bin ich in Vollzeit seit Feb22.
Wie sieht es denn mit der Weiterbezahlung nach der 6.Woche aus? Gibt es einen Krankengeldzuschuss in Höhe X o.Ä.? Muß auf etwas geachtet werden?
Vielen Dank vorab für eure Infos und ein schönes Wochenende.
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Da du länger als 3 Jahre bei deinem AG beschäftigt bist, hast du nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung zuzüglich zum Krankengeld, dass du dann von deiner Krankenkasse bekommst, Anspruch auf den Krankengeldzuschuss durch deinen AG. Aber Achtung: Dieser Zuschuss bemisst sich auf den Unterschiedsbetrag vom Brutto-Krankengeld und dem Netto-Entgelt. Will sagen: Vom Brutto-Krankengeld gehen noch die Sozialversicherungsbeiträge ab. Entsprechend ist die Gesamtsumme aus Netto-Krankengeld und Krankengeldzuschuss geringer als das bisherige Netto-Entgelt.
Zusätzlich führt dein AG auch den AN-Anteil für die VBL weiterhin für dich ab, welcher hier den Auszahlungsbetrag des Krankengeldzuschusses weiter reduziert. Dieser kann also am Ende durchaus i.W. 0 oder sogar negativ werden -- dann wird dies mit den folgenden Gehaltszahlungen verrechnet, wenn du wieder normal arbeitstätig bist.
Zu beachten sein dürfte nichts; der Krankengeldzuschuss wird automatisch ausgezahlt.