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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: HeuteNeu am 08.12.2025 14:34

Titel: Versand über Geschäftsstelle
Beitrag von: HeuteNeu am 08.12.2025 14:34
Hallo, eine Frage: Ich versende meine Schreiben an die Senatsverwaltung immer über die Geschäftsstelle und lasse mir auf meiner Kopie auch immer einen Stempel geben. Nun wird behauptet, dass dieses Schreiben nie eingegangen sei und wer weiß, ob die Geschäftsstelle es weitergeleitet hätte… was nun ? Ich muss doch den Dienstweg einhalten und nun reicht der Stempel der Geschäftsstelle nicht. Für mich gilt das als Empfang. Oder?
Titel: Antw:Versand über Geschäftsstelle
Beitrag von: Organisator am 08.12.2025 15:13
Hallo, eine Frage: Ich versende meine Schreiben an die Senatsverwaltung immer über die Geschäftsstelle und lasse mir auf meiner Kopie auch immer einen Stempel geben. Nun wird behauptet, dass dieses Schreiben nie eingegangen sei und wer weiß, ob die Geschäftsstelle es weitergeleitet hätte… was nun ? Ich muss doch den Dienstweg einhalten und nun reicht der Stempel der Geschäftsstelle nicht. Für mich gilt das als Empfang. Oder?

Nö, nur als Absendenachweis. Einfach per E-Mail versenden, dann gibts das Problem nicht.