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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: SozPädBW am 11.12.2025 15:55
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Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?
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das ist ja mal ein Sprung :)
laut dem Rechner https://hg-tvl.bplaced.net/ besteht kein Anspruch auf einen Garantiebetrag.
Siehe auch Infos zum Anspruch Höhergruppierung und Garantiebeträge (https://oeffentlicher-dienst.org/tv-l/hoehergruppierung-tv-l)
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Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔
Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.
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Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔
Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.
1. Der von dir zitierte Rechner arbeitet nur mit der Tabelle der Anlage B. Die SuE-Tabelle ist aber in der Anlage G enthalten.
2. Die Frage des Garantiebetrages richtet sich auch bei der Anlage G nach § 17. Hinsichtlich der Höhe des Garantiebetrages ist auf die Vergleichbarkeit der Entgeltgruppen zwischen Anlage A und Anlage G auf § 52 Nr. 4 zu verweisen. Insoweit ist hier m.E. der Betrag von 100 Euro maßgebend.