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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Nr7lebt am 16.12.2025 17:48
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Guten Abend,
folgende Situation:
Ich bin aus der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente gewechselt.
In der Theorie hätte ich noch ein Jahr bis zur Regelaltersrente.
Ist es richtig, dass ich jetzt wieder arbeiten gehen kann (könnte), zumindest die 11 Monate bis zur Regelaltersrente, da das ruhen des AV beendet ist?
Da
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Du darfst auch nach erreichen der Regelarbeitsrente arbeiten gehen und du hättest auch bisher arbeiten gehen dürfen. Ob du allerdings als Erwerbsunfähiger arbeiten gehen kannst, musst du und dein Arzt entscheiden.
Rein interessehalber, was hat dich gehindert diese Frage nicht schon vor dem Wechsel von der Erwerbsminderungsrente zur Altersrente zu stellen?