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offene Foren => TV-L und TV-H => Thema gestartet von: Admin am 26.03.2019 23:41
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bitte hierher alles zur Tarifrunde TV-H 2019.
Wichtig: TV-H bedeutet Hessen. Das ist *nicht* TV-L!
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Morgen und übermorgen steigen die Verhandlungen in Dietzenbach, mal gespannt, ob sich Hessen weiter positiv vom TV-L abheben kann ....
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Morgen und übermorgen steigen die Verhandlungen in Dietzenbach, mal gespannt, ob sich Hessen weiter positiv vom TV-L abheben kann ....
Das trifft aber nicht immer zu. Teilweise steht der TV-H sogar schlechter da.
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Bei was etwa ? Stufengleiche Höhergruppierung, Familienzuschlag, kostenloses Hessenticket für alle, dass sind doch schon ein paar echte Pfünde...
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Bei was etwa ? Stufengleiche Höhergruppierung, Familienzuschlag, kostenloses Hessenticket für alle, dass sind doch schon ein paar echte Pfünde...
Ich sagte ja teilweise. Z.B. Die Jahressonderzahlung liegt in einigen Entgeltgruppen im TV-L höher als im TV-H.
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Stimmt, da ist der TV-L differenzierter , aber im Großen und Ganuen dürften für die meisten AN die Hessenvorteile überwiegen
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Ich bin sehr gespannt, wie die Verhandlungen ausgehen. Es gibt einige Punkte, die unter den Gewerkschaftsmitgliedern für sehr viel Diskussion gesorgt haben, u.a. ob das Landesticket im TV verhandelt wird und dann natürlich ggf. mit Lohnprozenten bezahlt wird, oder ob es einen Tag Urlaub extra für Gewerkschaftsmitglieder gibt (aus meiner Sicht die dümmste Forderung ever…)…
Da treffen heute sehr verhärtete Fronten aufeinander, nicht zuletzt auch durch das Ergebnis des TV-L.
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Einigung bei Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/einigung-bei-verhandlungen-fuer-landesbeschaeftigte-in-hessen-16114396.html
Konferenz läuft. Weiß nur nicht ob man die irgendwo verfolgen kann.
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Das Volumen der Tabellenentgelte wird rückwirkend zum 1. März 2019 um 3,2 Prozent, jedoch mindestens 100 Euro angehoben. Zum 1. Februar 2020 (3,2 Prozent, mindestens 100 Euro) und 1. Januar 2021 (1,4 Prozent, mindestens 40 Euro) folgen weitere Erhöhungs-schritte. Auszubildende erhalten zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils 60 Euro monatlich mehr und einen zusätzlichen Urlaubstag (dann 30 Tage).
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https://www.presseportal.de/pm/7034/4231755
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https://www.presseportal.de/pm/7034/4231755
Danke!
Gibt es mehr Informationen zu folgender Aussage:
"Darüber hinaus wurden einige Besonderheiten vereinbart: Die Beschäftigten können auf Wunsch während der Laufzeit der Tarifeinigung von 33 Monaten weiter vom 'LandesTicket' für den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen profitieren. Auch in den Mangelbereichen IT und Ingenieurswesen hat die Landesregierung eine Schippe draufgelegt."
Wurde das Landesticket nun doch im TV festgeschrieben? Edit: Und was heißt hier "auf Wunsch" genau? Ich lese da raus, dass es eine Option ist. Was ist mit denen, die es nicht nutzen?
Was bedeutet "eine Schippe" für IT und IngenieurInnen?
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Ich würde gerne die Hochrechnung zu den neuen Tabellen erstellen, bin aber noch etwas skeptisch ob der Formulierung in der Pressemitteilung des dbb:
"Das Volumen der Tabellenentgelte wird rückwirkend zum 1. März 2019 um 3,2 Prozent, jedoch mindestens 100 Euro angehoben."
Warum "das Volumen der Tabellenentgelte" und nicht "die Tabellenentgelte"? - ist das womöglich wieder eine etwas niedrigere Entgeltsteigerung (z.b. +3,01%) bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 100 EUR, die nach irgendwelchen geheimen Berechnungen der Arbeitgeber und Gewerkschaften ein Gesamtvolumen von +3,2% bedeuten?
"Damit bleibt Hessen dicht an der Tarifeinigung [TV-L]" - o.g. wäre für die Mitarbeiter nicht "dicht dran" sondern es wäre besser!
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"Nach Angaben der Gewerkschaften werden die Gehälter zum 1. März 2019 um 3,2 Prozent, mindestens aber 100 Euro erhöht. In der jeweiligen Eingangsstufe steigen sie um 4,5 Prozent. Zum 1. Februar 2020 bekommen die Beschäftigten dann erneut 3,2 Prozent mehr Geld, wieder mindestens 100 Euro und Berufsanfänger 4,3 Prozent. Die dritte Erhöhung folgt dann am 1. Januar 2021 mit 1,4 Prozent und mindestens 40 Euro mehr. Beschäftigte der Eingangsstufe erhalten 1,8 Prozent mehr Gehalt. Die Ausbildungsvergütungen steigen nach Angaben von Verdi um 120 Euro in zwei Stufen." Link von Hanson112
Hatten die Gewerkschaften überhaupt was mit der Einführung des Landestickets zu tun?
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Hatten die Gewerkschaften überhaupt was mit der Einführung des Landestickets zu tun?
Ja! siehe hier: https://service.hessen.de/html/files/TV_LandesTicket_Hessen_vom_3._Maerz_2017.pdf
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In der Pressemitteilung des Innenministeriums kein Wort von Mindesterhöhungsbeträgen:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/kraeftiges-lohnplus-fuer-unsere-45000-landesbeschaeftigten-0
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Bei ver.di schon:
https://hessen.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++fb216f94-521a-11e9-bf3d-525400f67940
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Aktuelle Zahlen der tatsächliche Entgelterhöhung:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Zum 01.03.2019 steigen die Gehälter um 3,0% (in der Stufe 1 um 4,5%) - mindestens um 100€. Im zweiten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 01.02.2020 um 3,12% (Stufe 1 um 4,3%) - ebenfalls mindestens um 100€ und im dritten Schritt folgt eine Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,3% (Stufe 1 um 1,8%)- mindestens um 40€.
Das Ergebnis bedeutet unter Einberechnung der prozentualen Erhöhung und der Mindestbeträge eine Erhöhung im Gesamtvolumen zum
01.03.2019 um 3,2%
01.02.2020 um 3,2%
01.01.2021 um 1,4%
Quelle: GDP
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Aber von einer Aufteilung der 9 (k) wie bei den anderen Ländern hab ich bisher nichts gelesen.
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Aber von einer Aufteilung der 9 (k) wie bei den anderen Ländern hab ich bisher nichts gelesen.
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/190329_EPP_2019_Allg-Verwaltung.pdf
Findest du unter Nr. 8.
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http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/#190329
ist nun aktualisiert
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Verstehe ich das richtig?
Ich bin zur Zeit in der IT 9k Stufe 3, nach 3 1a entfällt bei mir nun der längere stufenaufstieg und meine Zulage. Das würde ja bedeuten ich komme in 9/4 oder 9a/5 da ich im Dez 4 Jahre in der 3 rum habe?
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Verstehe ich das richtig?
Ich bin zur Zeit in der IT 9k Stufe 3, nach 3 1a entfällt bei mir nun der längere stufenaufstieg und meine Zulage. Das würde ja bedeuten ich komme in 9/4 oder 9a/5 da ich im Dez 4 Jahre in der 3 rum habe?
5. Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4 Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit
Somit sollte es bei dir die E9b Stufe 3 werden und Neustart der Stufenlaufzeit.
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Ich bin noch 2 Jahre in E9K Stufen 3.
Heißt quasi ich komme nun in 9A Stufe 4 und fange bei 0 an ? Da aber Stufe 4 der selbe Brutto Lohn ist wie meine alte Stufe 3 hab ich quasi keine Erhöhung. Supi.
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Aktuelle Zahlen der tatsächliche Entgelterhöhung:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Zum 01.03.2019 steigen die Gehälter um 3,0% (in der Stufe 1 um 4,5%) - mindestens um 100€. Im zweiten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 01.02.2020 um 3,12% (Stufe 1 um 4,3%) - ebenfalls mindestens um 100€ und im dritten Schritt folgt eine Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,3% (Stufe 1 um 1,8%)- mindestens um 40€.
Das Ergebnis bedeutet unter Einberechnung der prozentualen Erhöhung und der Mindestbeträge eine Erhöhung im Gesamtvolumen zum
01.03.2019 um 3,2%
01.02.2020 um 3,2%
01.01.2021 um 1,4%
Quelle: GDP
Also noch schlechter als das Ergebnis bei TV-L.
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Verstehe ich das richtig?
Ich bin zur Zeit in der IT 9k Stufe 3, nach 3 1a entfällt bei mir nun der längere stufenaufstieg und meine Zulage. Das würde ja bedeuten ich komme in 9/4 oder 9a/5 da ich im Dez 4 Jahre in der 3 rum habe?
5. Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4 Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit
Somit sollte es bei dir die E9b Stufe 3 werden und Neustart der Stufenlaufzeit.
Vobei ich gerade mal geguckt habe ich befinde mich in der e9 Teil 2 abschnitt 22 und nicht 11...was auch immer das. Bedeutet.
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Verstehe ich das richtig?
Ich bin zur Zeit in der IT 9k Stufe 3, nach 3 1a entfällt bei mir nun der längere stufenaufstieg und meine Zulage. Das würde ja bedeuten ich komme in 9/4 oder 9a/5 da ich im Dez 4 Jahre in der 3 rum habe?
5. Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4 Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit
Somit sollte es bei dir die E9b Stufe 3 werden und Neustart der Stufenlaufzeit.
Vobei ich gerade mal geguckt habe ich befinde mich in der e9 Teil 2 abschnitt 22 und nicht 11...was auch immer das. Bedeutet.
Abschnitt 22 Eichdienst ? Sagtest du nicht was von IT? Dann bleibt es wohl bei E9a wenn du vorher verlängerte Stufenlaufzeiten hattest.
Schau lieber noch mal genau wie du eingruppiert bist.
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Aktuelle Zahlen der tatsächliche Entgelterhöhung:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Zum 01.03.2019 steigen die Gehälter um 3,0% (in der Stufe 1 um 4,5%) - mindestens um 100€. Im zweiten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 01.02.2020 um 3,12% (Stufe 1 um 4,3%) - ebenfalls mindestens um 100€ und im dritten Schritt folgt eine Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,3% (Stufe 1 um 1,8%)- mindestens um 40€.
Das Ergebnis bedeutet unter Einberechnung der prozentualen Erhöhung und der Mindestbeträge eine Erhöhung im Gesamtvolumen zum
01.03.2019 um 3,2%
01.02.2020 um 3,2%
01.01.2021 um 1,4%
Quelle: GDP
Also noch schlechter als das Ergebnis bei TV-L.
Und zwei Monate fallen auch noch unter den Tisch. Die Erhöhung gilt erst ab März. Im TV-L bereits ab Januar.
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Hatten die Gewerkschaften überhaupt was mit der Einführung des Landestickets zu tun?
Ja! siehe hier: https://service.hessen.de/html/files/TV_LandesTicket_Hessen_vom_3._Maerz_2017.pdf
Der war mir bekannt, aber das heißt ja nicht, dass die Gewerkschaften etwas bedeutendes dazu beigetragen haben (außer die Unterschrift drunter zu setzen). Ich habe mal gehört, dass die Landesregierung wegen ihrem Koalitionsvertrag etwas gegen die Vehrkersbelastung bzw. CO_2-Ausstoß unternehmen muss. Das ist aber nur Hörensagen und deswegen wollte ich hier mal nachfragen, ob jemand Quellen hat die Belegen, dass die Gewerkschaften in irgendwelchen Verhandlungen ein Hessenticket gefordert haben oder ähnliches.
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Ich bin noch 2 Jahre in E9K Stufen 3.
Heißt quasi ich komme nun in 9A Stufe 4 und fange bei 0 an ? Da aber Stufe 4 der selbe Brutto Lohn ist wie meine alte Stufe 3 hab ich quasi keine Erhöhung. Supi.
Woher willst du wissen das du in 9a Stufe 4 kommst? Bezüglich der Überleitung in die E9a steht leider nichts detailliertes im Einigungspapier.
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Verstehe ich das richtig?
Ich bin zur Zeit in der IT 9k Stufe 3, nach 3 1a entfällt bei mir nun der längere stufenaufstieg und meine Zulage. Das würde ja bedeuten ich komme in 9/4 oder 9a/5 da ich im Dez 4 Jahre in der 3 rum habe?
5. Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4 Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit
Somit sollte es bei dir die E9b Stufe 3 werden und Neustart der Stufenlaufzeit.
Vobei ich gerade mal geguckt habe ich befinde mich in der e9 Teil 2 abschnitt 22 und nicht 11...was auch immer das. Bedeutet.
Abschnitt 22 Eichdienst ? Sagtest du nicht was von IT? Dann bleibt es wohl bei E9a wenn du vorher verlängerte Stufenlaufzeiten hattest.
Schau lieber noch mal genau wie du eingruppiert bist.
Ups meine Abschnitt 21unterabschnitt 2 Anlage a zum tvh. Steht auf dem Zettel meiner letzten höhergruppierung
Also Fälle ich unter den Punkt 3 und würde da ich schon 3jahre in der 3 war wohl in die 9/4 kommen und die entgeldzulage wegfallen. So jedenfalls hat es mir mein Verdi man erklärt
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Aktuelle Zahlen der tatsächliche Entgelterhöhung:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Zum 01.03.2019 steigen die Gehälter um 3,0% (in der Stufe 1 um 4,5%) - mindestens um 100€. Im zweiten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 01.02.2020 um 3,12% (Stufe 1 um 4,3%) - ebenfalls mindestens um 100€ und im dritten Schritt folgt eine Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,3% (Stufe 1 um 1,8%)- mindestens um 40€.
Das Ergebnis bedeutet unter Einberechnung der prozentualen Erhöhung und der Mindestbeträge eine Erhöhung im Gesamtvolumen zum
01.03.2019 um 3,2%
01.02.2020 um 3,2%
01.01.2021 um 1,4%
Quelle: GDP
Also noch schlechter als das Ergebnis bei TV-L.
Weihnachtsgeld wird anscheinend nicht eingefrohren + kostenloser Nahverkehr. Ist nicht sooo schlecht.
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Aktuelle Zahlen der tatsächliche Entgelterhöhung:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Zum 01.03.2019 steigen die Gehälter um 3,0% (in der Stufe 1 um 4,5%) - mindestens um 100€. Im zweiten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 01.02.2020 um 3,12% (Stufe 1 um 4,3%) - ebenfalls mindestens um 100€ und im dritten Schritt folgt eine Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,3% (Stufe 1 um 1,8%)- mindestens um 40€.
Das Ergebnis bedeutet unter Einberechnung der prozentualen Erhöhung und der Mindestbeträge eine Erhöhung im Gesamtvolumen zum
01.03.2019 um 3,2%
01.02.2020 um 3,2%
01.01.2021 um 1,4%
Quelle: GDP
Also noch schlechter als das Ergebnis bei TV-L.
Weihnachtsgeld wird anscheinend nicht eingefrohren + kostenloser Nahverkehr. Ist nicht sooo schlecht.
ÖPNV gabs vorher schon und das Nichteintreten (so es denn stimmt) einer Verschlechterung als Verbesserung zu feiern ist schon bemerkenswert.
Mal abgesehen davon, dass die Verschiebung um 2 Monate schon mehr Geld kostet als ich seit Einführung des HT an Fahrkartkäufen gespart habe. Aber 2,5 % für 2019 (3% x 10/12) ist schon ein ziemlich schlechter Witz. Ich hätte wirklich nicht gedacht, dass Hessen nochmal unter dem bereits schlechten TV-L Ergebnis zurückbleibt.
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Hatten die Gewerkschaften überhaupt was mit der Einführung des Landestickets zu tun?
Ja! siehe hier: https://service.hessen.de/html/files/TV_LandesTicket_Hessen_vom_3._Maerz_2017.pdf
Der war mir bekannt, aber das heißt ja nicht, dass die Gewerkschaften etwas bedeutendes dazu beigetragen haben (außer die Unterschrift drunter zu setzen). Ich habe mal gehört, dass die Landesregierung wegen ihrem Koalitionsvertrag etwas gegen die Vehrkersbelastung bzw. CO_2-Ausstoß unternehmen muss. Das ist aber nur Hörensagen und deswegen wollte ich hier mal nachfragen, ob jemand Quellen hat die Belegen, dass die Gewerkschaften in irgendwelchen Verhandlungen ein Hessenticket gefordert haben oder ähnliches.
Meines Wissens wurde es tatsächlich 2017 nicht von den Gewerkschaften gefordert sondern wurde seitens der Landesregierung eingebracht. Nichtsdestotrotz wurde das Landesticket als tolle Errungenschaft der Gewerkschaften verkauft. In der aktuellen Tarifrunde wurde sogar durch die Landesregierung bemängelt dass die Gewerkschaften das Landesticket nicht in Ihren Forderungen hatten.
Dass es trotzdem wieder zu dem "kostenlosen" Landesticket gekommen ist, lässt schon erahnen dass die Landesregierung wohl auch ein gewisses Interesse daran hat...
PS. Ganz kostenlos ist es ja nun nicht mehr. Es soll ja nun im Gegenzug eine Kürzung der Kilometerpauschale erfolgen. Genaueres steht aber wohl noch aus.
"Nutzungsberechtigung für das LandesTicket Hessen Durch die Neuregelung des § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) wird das LandesTicket Hessen ab dem 1. Januar 2020 steuerfrei gestellt, gleichzeitig wird die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 EStG in Höhe der steuerfreien Arbeitgeberleistung gemindert. "
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Aktuelle Zahlen der tatsächliche Entgelterhöhung:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Zum 01.03.2019 steigen die Gehälter um 3,0% (in der Stufe 1 um 4,5%) - mindestens um 100€. Im zweiten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 01.02.2020 um 3,12% (Stufe 1 um 4,3%) - ebenfalls mindestens um 100€ und im dritten Schritt folgt eine Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,3% (Stufe 1 um 1,8%)- mindestens um 40€.
Das Ergebnis bedeutet unter Einberechnung der prozentualen Erhöhung und der Mindestbeträge eine Erhöhung im Gesamtvolumen zum
01.03.2019 um 3,2%
01.02.2020 um 3,2%
01.01.2021 um 1,4%
Quelle: GDP
Also noch schlechter als das Ergebnis bei TV-L.
Weihnachtsgeld wird anscheinend nicht eingefrohren + kostenloser Nahverkehr. Ist nicht sooo schlecht.
Doch, die JSZ wird eingefroren.
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Aktuelle Zahlen der tatsächliche Entgelterhöhung:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Zum 01.03.2019 steigen die Gehälter um 3,0% (in der Stufe 1 um 4,5%) - mindestens um 100€. Im zweiten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 01.02.2020 um 3,12% (Stufe 1 um 4,3%) - ebenfalls mindestens um 100€ und im dritten Schritt folgt eine Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,3% (Stufe 1 um 1,8%)- mindestens um 40€.
Das Ergebnis bedeutet unter Einberechnung der prozentualen Erhöhung und der Mindestbeträge eine Erhöhung im Gesamtvolumen zum
01.03.2019 um 3,2%
01.02.2020 um 3,2%
01.01.2021 um 1,4%
Quelle: GDP
Also noch schlechter als das Ergebnis bei TV-L.
Weihnachtsgeld wird anscheinend nicht eingefrohren + kostenloser Nahverkehr. Ist nicht sooo schlecht.
Weder wird die Jahressonderzahlung nicht nicht eingefroren noch ist das Landesticket komplett kostenlos. (Kürzung der Pendlerpauschale)
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Verstehe ich das richtig?
Ich bin zur Zeit in der IT 9k Stufe 3, nach 3 1a entfällt bei mir nun der längere stufenaufstieg und meine Zulage. Das würde ja bedeuten ich komme in 9/4 oder 9a/5 da ich im Dez 4 Jahre in der 3 rum habe?
5. Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4 Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit
Somit sollte es bei dir die E9b Stufe 3 werden und Neustart der Stufenlaufzeit.
Vobei ich gerade mal geguckt habe ich befinde mich in der e9 Teil 2 abschnitt 22 und nicht 11...was auch immer das. Bedeutet.
Abschnitt 22 Eichdienst ? Sagtest du nicht was von IT? Dann bleibt es wohl bei E9a wenn du vorher verlängerte Stufenlaufzeiten hattest.
Schau lieber noch mal genau wie du eingruppiert bist.
Ups meine Abschnitt 21unterabschnitt 2 Anlage a zum tvh. Steht auf dem Zettel meiner letzten höhergruppierung
Also Fälle ich unter den Punkt 3 und würde da ich schon 3jahre in der 3 war wohl in die 9/4 kommen und die entgeldzulage wegfallen. So jedenfalls hat es mir mein Verdi man erklärt
Ich denke man muss abwarten wie die Überleitung der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in die E9a erfolgt. Erst dann kann man genau sagen in welche Stufe du kommst. Denn nur eins steht zur Zeit fest, und zwar dass die Höhergruppierung stufengleich erfolgt.
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Weihnachtsgeld wird anscheinend nicht eingefrohren + kostenloser Nahverkehr. Ist nicht sooo schlecht.
Doch, wird eingefroren. Einigungspapier unter IV/4
Jahressonderzahlung, § 20 TV-H
Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-H wird für die Jahre 2019, 2020, 2021
und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Nach dem
Jahr 2022 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden auch auf
die Jahressonderzahlung Anwendung.
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Ich bin noch 2 Jahre in E9K Stufen 3.
Heißt quasi ich komme nun in 9A Stufe 4 und fange bei 0 an ? Da aber Stufe 4 der selbe Brutto Lohn ist wie meine alte Stufe 3 hab ich quasi keine Erhöhung. Supi.
Woher willst du wissen das du in 9a Stufe 4 kommst? Bezüglich der Überleitung in die E9a steht leider nichts detailliertes im Einigungspapier.
Ja stimmt. Verfolge nur den EG9 Threat. Wenn ich stufengleich nach 9a 3 komme hab ich quasi gar keine Erhöhung wenn ich 9k und 9a Prognose vergleiche. Muss man net verstehen
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Was ist das unter III. Absatz 2?
"Die nach § 3 Abs. 1 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte gezahlte Technikerzulage in Höhe von monatlich 23,01 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 21 Unterabschnitt 1 (Ingenieurinnen und Ingenieure) der Anlage A zum TV-H."
Man nimmt mir also meine 23,01 Euro Technikerzulage und verweist auf "neue" Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 21?
Wo finde ich diese "neue" Anlage A zum TV-H?
Edit: gefunden:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/190329_Anlage-4_Ingenieure-EGO-II-21-1.pdf
Es gibt jetzt eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14 oder Nr 16.
Jetzt muss ich nur noch diese Anlage "E" finden.
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Was ist das unter III. Absatz 2?
"Die nach § 3 Abs. 1 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte gezahlte Technikerzulage in Höhe von monatlich 23,01 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 21 Unterabschnitt 1 (Ingenieurinnen und Ingenieure) der Anlage A zum TV-H."
Man nimmt mir also meine 23,01 Euro Technikerzulage und verweist auf "neue" Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 21?
Wo finde ich diese "neue" Anlage A zum TV-H?
Edit: gefunden:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/190329_Anlage-4_Ingenieure-EGO-II-21-1.pdf
Es gibt jetzt eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14 oder Nr 16.
Jetzt muss ich nur noch diese Anlage "E" finden.
Die findest du im Tarifvertrag: https://service.hessen.de/html/files/TV_H_Fassung_AendTV_Nr_15_vom_23_Mai_2018.pdf
Achtung: Fassung vom Mai 2018. Sind dann statt den 23€ knapp über 50€ (wenn ich es richtig verstanden habe).
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Bedeuten diese Änderungen bei der Eingruppierung von Ingenieuren bspw. das ein bisher in E11 tätiger Ingenieur in E12 eingruppiert wird? So würde ich das aktuell verstehen..
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Die Entgeltordnung wurde im Bereich Ingenieure und IT überarbeiteter, so dass nach diesen eingeuppierte TB sich evtl über eine höhere EG als vorher freuen dürfen
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Ich hoffe, eine eventuelle Höhergruppierung erhält man nur auf Antrag. Ich will nämlich keine.
Der Mehrverdienst beim Aufstieg von meiner E12/4 in eine E13/4 wäre nämlich erheblich geringer als bei meinem bevorstehender Stufenaufstieg in die E12/5: ca. 100,- Euro (E12/4->E13/4) zu ca. 600,- Euro (E12/4->E12/5).
Durch den bei einer Höhergruppierung dann folgenden Neubeginn der Stufenlaufzeit wäre ich erneut vier Jahre lang an die gerade mal 100,- Euro Mehrverdienst gebunden, wogegen ein vorher stattfindender Stufenaufstieg jeden Monat satte 600,- Euro mehr bringen würde.
Je nachdem, wie kurz der Stufenaufstieg bevorsteht, entgehen einem so bis zu (festhalten!) 23.000,- Euro in den vier Jahren der Stufenlaufzeit, die man hinterher durch den Mehrverdienst der E13 gegenüber der E12 (116,- Euro in Stufe 5!) in sage und schreibe 16,5 Jahren "schon" amortisiert hat.
Das würde ich vor der Rente nicht mehr schaffen.
Keine Ahnung, wer sich das ausgedacht hat, aber bei einer verhandelnden Tarifpartei wird scheinbar kein allzu großer Wert auf kognitive Fähigkeiten des Verhandlungsführers gelegt.
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Ja, es steht explizit drin, dass du das innerhalb von 12 Monaten beantragen musst.
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Ja, es steht explizit drin, dass du das innerhalb von 12 Monaten beantragen musst.
Wo steht das?
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Ja, es steht explizit drin, dass du das innerhalb von 12 Monaten beantragen musst.
Wo steht das?
hier https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/190329_EPP_2019_Allg-Verwaltung.pdf unter III.5.
Wenn ich dort X. richtig verstehe, treten diese Regelungen erst zum 01.Januar 2020 in Kraft - sofern diese Änderungen so beschlossen werden. Damit hätte man dann bis Dezember 2020 für den Antrag Zeit.
Was mir in diesem Zusammenhang nicht klar ist - und ich weiß auch nicht, ob das Gegenstand der Redaktionsverhandlungen sein wird - ist, ob eine eventuelle Änderung der Eingruppierung dann ab Antragsstellung wirksam wird oder ab 01.01.2020 oder oder...
Weiß da jemand was?
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Was mir in diesem Zusammenhang nicht klar ist - und ich weiß auch nicht, ob das Gegenstand der Redaktionsverhandlungen sein wird - ist, ob eine eventuelle Änderung der Eingruppierung dann ab Antragsstellung wirksam wird oder ab 01.01.2020 oder oder...
Weiß da jemand was?
Wenn dies ebenso geregelt wird wie im TVöD, dann wirkt die Antragstellung zurück auf den Stichtag 01.01.2020. D.h. dann auch, das die am Stichtag vorliegenden Verhältnisse gelten und ein evtl. im Laufe des Jahres 2020 eintretender Stufenaufstieg keine Berücksichtigung findet ...
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Gerade lese ich nun auch noch dass die Aufteilung der E9 in a+b erst zum August in Kraft tritt. Also verlieren wir noch weitere acht Monate im Vergleich zum TV-L.
X. Inkrafttreten, Laufzeit
Inkrafttreten:
...
III.8. 1. August 2019
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Dann unterstelle ich jetzt mal, dass sich die Tarifänderungen frühestens im August auf dem Konto bemerkbar machen.
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Mein herzlichstes Beileid an die Kollegen aus, jeder von euch wird um 300€ betrogen, da eure Tarife nicht wie bei den anderen zum 01.01 starten Sonden erst zum 01.03 und 01.02. Muss wohl ein echt harter Hund sein der hessische Verhandlungs führe.
Grüße aus Thüringen und vielen Dank für die Milliarden im ländersausgleich.
Sarkasmus bei seit, die hessische Landesregierung sollte sich echt schämen für diesen Abschluss, mit das reichste Bundesland aber den schlechtesten Abschluss erzielen.
So guten Nacht und morgen viel Spaß beim Dienst.
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Also ich glaube gerade für (viele) Ingenieure im TV-H ist diese Tarifeinigung echt nicht schlecht!
Neben der Tariferhöhung gibt es für viele die Anhebung von der seit Jahren gleich hohen Techniker-Zulage (23,01 €) auf eine tarifwirksame Entgeltgruppenzulage (wahrscheinlich 52,63 €) und dazu noch ein Höhergruppierung um eine Entgeltgruppe. Letzteres in Kombination mit der stufengleichen Höhergruppierung dürfte oft nicht schlecht sein.
Da könnte man als Ingenieur im TV-L schon ein wenig neidisch werden. ;)
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Kann mir jemand erläutern was sich für IT Angestellten verbessert haben sollte?
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Guten Morgen zusammen,
aktuelle Eingruppierung, EG9 Stufe 4 mit verlängerter Stufenlaufzeit.
aktuelles Brutto in 3566,56 nach dem Tarifabschluss steht nun der Wechsel in die 9a oder 9b an.
Nach der 9a würde es heißen ab in die Stufe 5 damit der Lohn stimmt (3673,56€ nach der Erhöhung) . Oder muss ein Antrag in die Einstufung 9b Stufe 4 erfolgen? Nach meinem Wissen darf ich doch nicht einfach in die Stufe 5 angehoben werden?
Somit wäre für mich die 9b Stufe 4 (ebenfalls 3673,56€) doch vorgesehen. Vielleicht kann schon jemand etwas dazu sagen. Würde mich freuen. Vielen Dank.
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Also ich glaube gerade für (viele) Ingenieure im TV-H ist diese Tarifeinigung echt nicht schlecht!
Neben der Tariferhöhung gibt es für viele die Anhebung von der seit Jahren gleich hohen Techniker-Zulage (23,01 €) auf eine tarifwirksame Entgeltgruppenzulage (wahrscheinlich 52,63 €) und dazu noch ein Höhergruppierung um eine Entgeltgruppe. Letzteres in Kombination mit der stufengleichen Höhergruppierung dürfte oft nicht schlecht sein.
Da könnte man als Ingenieur im TV-L schon ein wenig neidisch werden. ;)
Naja, das alles liest sich im ersten Moment der Freude sehr gut, jedoch darf man sich davon nicht blenden lassen und muss nochmal ein wenig weiterlesen:
Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit.
Wenn die Sterne in der Ingenieurskarriere beim öD nicht gerade günstig stehen, lohnt sich das vielleicht sogar gar nicht.
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Kann mir jemand erläutern was sich für IT Angestellten verbessert haben sollte?
Die ganze Entgeltordnung
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Die ganze Entgeltordnung
Wie soll das gehen? Der ganz überwiegende Teil der EGO befasst sich gar nicht mit Beschäftigten in der IT.
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Die wird noch ausgearbeitet? oder gibt es die schon zum Download irgendwo
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Gerade mal ein wenig gegoogelt, frei zugänglich ist sie wohl aktuell noch nicht zu bekommen, also noch etwas warten.
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Die wird noch ausgearbeitet? oder gibt es die schon zum Download irgendwo
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/190329_Anlage-3_IKT_EGO-II-11.pdf
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Vielen Dank, Alpha. Für alle die, wie ich, zu doof zum richtig googeln sind:
Anlage 3
zur Tarifeinigung vom 29. März 2019
Teil II der Anlage A zum TV-H
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
Vorbemerkung
1Unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die sich mit Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Betrieb, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der In-formationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informations- und kommunikationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement.
6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations- und kommunikationstechnischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.
Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Fallgruppe 2 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 16.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraus-hebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 7.)
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Fallgruppe 2 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 7.)
4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2,
deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 her-aushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
denen fachliche Weisungsbefugnis durch ausdrückliche Anordnung übertragen ist.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrun-gen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
Entgeltgruppe 9
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2,
deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.
(Beschäftigte in dieser Entgeltgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die ohne Anleitung tätig sind.
(Beschäftigte in dieser Entgeltgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und Technische Systeminformatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und IT-Systemelektroniker) und entsprechen-der Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
2. Beschäftigte,
deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse oder besondere praktische Erfahrung voraus-setzt.
Nr. 2 Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2 geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.
Nr. 3 1Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. 2Die gründlichen und viel-seitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der die Beschäftigten tätig sind, zu beziehen. 3Der Aufgabenkreis der Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
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Ich gebe es zu, dass ich mich wenig bis kaum mit dem Tarifrecht auskenne, obwohl ich doch häufiger hier im Forum mitlese.
Ich bin Fachinformatiker für Systemintegration und bin zur Zeit in der E8 eingruppiert, was könnte dieser Tarifabschluss bei mir positives bewirken? Die Technikerzulage von 23,01 € wurde uns damals gestrichen, als alle Fachinformatiker von E6 in die E8 höhergruppiert wurden.
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Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....
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Ich hab nur viele. Unterschiedliche Aussagen bekommen. Von 9a bis 9b oder sogar 10 :). Habe nochmal geguckt meine genaue Beschreibung :
Mitarbeiter in der IT Abteilung.
E9 Fallgruppe 1 teil 2 Abschnitt 21 unterabschnitt 2 analage a zum tvh.
Stufe 3 (im Dez 4 Jahre)
Zzgl Zulage Anlage E Abschnitt 1Nr. 9
Was erwartet mich 2020?
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Und EG8 wg. fehlende Vorrausetzung in Person?
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Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....
Hab gestern die Unterlagen durchgeschaut, folgendes gefunden "Angaben gemäß § 12 Abs. 1 TV-H und dann kommt schon die Beschreibung aller anfallenden Arbeitsvorgänge
Hier hatte ich dazu schon mal ein Thema geöffnet gehabt.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111215.30.html
fehlende Voraussetzung in der Person liegen auch vor.
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Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....
Hab gestern die Unterlagen durchgeschaut, folgendes gefunden "Angaben gemäß § 12 Abs. 1 TV-H und dann kommt schon die Beschreibung aller anfallenden Arbeitsvorgänge
Hier hatte ich dazu schon mal ein Thema geöffnet gehabt.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111215.30.html
fehlende Voraussetzung in der Person liegen auch vor.
Weißt du denn in welcher Fallgruppe deine Tätigkeit angesiedelt ist?
Ansonsten ist zu schauen ob:
umfassende Fachkenntnisse vorliegt
oder
über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 vorliegt .....
Spricht ja auf dem ersten Blick nichts gegen objge beide Kriterien, wenn du zb Dienstleister selbst aussuchst.
Ich denke due neue EGO dürfte dich nach oben spülen.
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Es gibt neues Verdi Schreiben, dazu hätte ich zwei Fragen.
Der unterste Einstieg für ausgebildete Fachinformatiker ist die
Entgeltgruppe
6. Diese können jedoch entweder entsprechend der übertragenen
Tätigkeit bis in die Entgeltgruppe 11 oder bei besonderen
Leitungsaufgaben
bis in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert werden
(EG 7 = ohne Anleitung
tätig; EG 8 = Gestaltungsspielraum über
Standard;
EG 9a = zusätzliche Fachkenntnisse; EG 9b = umfassende
Fachkenntnisse;
EG 10 = Gestaltungsspielraum über EG 8 hinaus;
EG 11 = fachliche Weisungsbefugnis).
Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss (Hochschulbildung)
gibt es angefangen von der Entgeltgruppe 10 Aufstiegsmöglichkeiten
bis in die Entgeltgruppe 13 (EG 11 = 1/3 besondere Leistung; EG 12 =
besondere Leistungen, Leiter mindestens 2 aus EG 11 bzw. 3 aus EG 10,
1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung; EG 13 = Leiter mindestens 2
aus EG 12 bzw. 3 aus EG 11, besondere Schwierigkeit und Bedeutung,
1/3 Maß der Verantwortung).
Zur Eingruppierung kommen jeweils Entgeltgruppenzulagen in Höhe von
25,– / 51,– / 110,– und 250,– dazu. Die Programmiererzulage entfällt.
Bezieht sich die Entgeltgruppenzulage nur für Beschäftigte mit Bachelorabschluss??oder auch für die oben aufgeführten Fachinformatiker.
Achtung Antragsvorbehalt: Sind Beschäftigte von einer der vorgenannten
Höhergruppierungen betroffen, müssen sie diese innerhalb
von 12 Monaten nach Inkrafttreten schriftlich beantragen.
Ab wann zählen die 12 Monate? Wenn der Tarifvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, ab dem Tag hat man 12 Monate Zeit den Antrag zu stellen?
Die Höhergruppierung soll ja ab 2020 kommen, oder gelten die 12 Monate ab da?
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Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4
Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Ent-geltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Mo-nate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgelt-gruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierun-gen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit.
III. Weitere Änderungen und Verbesserungen der Entgeltbedingungen in der Anlage A zum TV-H (Entgeltordnung)
1. Eingruppierung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik
a) Für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (Teil II Abschnitt 11) verständigen sich die Tarifvertragsparteien auf die Änderungen in der Eingruppierung entsprechend der Anlage 3.
Die nach § 4 Abs. 1 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte ge-zahlte Programmiererzulage in Höhe von monatlich 23,01 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 11 (Be-schäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik) der Anlage A zum TV-H.
b) Für die Beschäftigten in der Datenerfassung des bisherigen Teils II Ab-schnitt 11 Unterabschnitt 5 verständigen sich die Tarifvertragsparteien auf die Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst (Teil I).
III.1. – 6., 9., 10.
IV.1.
zum 1. Januar 2020
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Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss (Hochschulbildung)
und entsprechender Tätigkeit oder reicht der Abschluss schon?
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Ist halt dümmliches Verdi-Geschwurbel.
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Was denkt Ihr bis wann alles geklärt sein wird September/Oktober?
Ab 01.10.2020 würde ich in die E8/4 aufsteigen, ich habe schon mal meine Laufzeit bei einer Höhergruppierung verloren, noch einmal wäre echt mies.
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Was denkt Ihr bis wann alles geklärt sein wird September/Oktober?
Ab 01.10.2020 würde ich in die E8/4 aufsteigen, ich habe schon mal meine Laufzeit bei einer Höhergruppierung verloren, noch einmal wäre echt mies.
Wer so kurz vor einem Stufenaufstieg steht, wäre ja schön blöd, vorher die Höhergruppierung zu beantragen ;)
Die Regelungen treten erst zum 01. Januar 2020 in Kraft und der Antrag zur Höhergruppierung muss innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen gestellt werden.
Ich würde den Antrag an deiner Stelle also erst stellen, wenn ich schon in E8/4 bin. Dann verlierst du vielleicht ein, zwei Monate.
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Üblicherweise vereinbaren die Tarifvertragsparteien, daß die Höhergruppierung auf Antrag unabhängig vom Zeitpunkt der fristgerechten Antragstellung auf den Tag zurückwirken, an die Regelung inkraft tritt, hier der 01.01.2020.
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Üblicherweise vereinbaren die Tarifvertragsparteien, daß die Höhergruppierung auf Antrag unabhängig vom Zeitpunkt der fristgerechten Antragstellung auf den Tag zurückwirken, an die Regelung inkraft tritt, hier der 01.01.2020.
Oha, wenn das so ist, ziehe ich natürlich meine Aussage von oben zurück und sage "rechne mal nach, ob es sich lohnt".
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Dann würde es sich ja noch mehr lohnen bis zum 01.10.2020 zu warten bis ich in der Stufe 8/4 bin und kriege dann rückwirkend bis zum 01.01.2020 die Stufengleiche Höhergruppierung? Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?
Oder ist die Stufe maßgebend, in der ich am Stichtag 01.01.2020 war?
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Oder ist die Stufe maßgebend, in der ich am Stichtag 01.01.2020 war?
Davon ist auszugehen.
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Es gibt neues Verdi Schreiben, dazu hätte ich zwei Fragen.
Der unterste Einstieg für ausgebildete Fachinformatiker ist die
Entgeltgruppe
6. Diese können jedoch entweder entsprechend der übertragenen
Tätigkeit bis in die Entgeltgruppe 11 oder bei besonderen
Leitungsaufgaben
bis in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert werden
(EG 7 = ohne Anleitung
tätig; EG 8 = Gestaltungsspielraum über
Standard;
EG 9a = zusätzliche Fachkenntnisse; EG 9b = umfassende
Fachkenntnisse;
EG 10 = Gestaltungsspielraum über EG 8 hinaus;
EG 11 = fachliche Weisungsbefugnis).
Für Beschäftigte mit Bachelorabschluss (Hochschulbildung)
gibt es angefangen von der Entgeltgruppe 10 Aufstiegsmöglichkeiten
bis in die Entgeltgruppe 13 (EG 11 = 1/3 besondere Leistung; EG 12 =
besondere Leistungen, Leiter mindestens 2 aus EG 11 bzw. 3 aus EG 10,
1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung; EG 13 = Leiter mindestens 2
aus EG 12 bzw. 3 aus EG 11, besondere Schwierigkeit und Bedeutung,
1/3 Maß der Verantwortung).
Zur Eingruppierung kommen jeweils Entgeltgruppenzulagen in Höhe von
25,– / 51,– / 110,– und 250,– dazu. Die Programmiererzulage entfällt.
Bezieht sich die Entgeltgruppenzulage nur für Beschäftigte mit Bachelorabschluss??oder auch für die oben aufgeführten Fachinformatiker.
Achtung Antragsvorbehalt: Sind Beschäftigte von einer der vorgenannten
Höhergruppierungen betroffen, müssen sie diese innerhalb
von 12 Monaten nach Inkrafttreten schriftlich beantragen.
Ab wann zählen die 12 Monate? Wenn der Tarifvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, ab dem Tag hat man 12 Monate Zeit den Antrag zu stellen?
Die Höhergruppierung soll ja ab 2020 kommen, oder gelten die 12 Monate ab da?
Wo hast du diese Informationen her? Gibt es das irgendwo als offizielles PDF?
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https://frankfurt-am-main.verdi.de/++file++5ca9abc1e999fb29688222d3/download/Flugblatt%202%20zum%20Abschluss.pdf (https://frankfurt-am-main.verdi.de/++file++5ca9abc1e999fb29688222d3/download/Flugblatt%202%20zum%20Abschluss.pdf)
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https://frankfurt-am-main.verdi.de/++file++5ca9abc1e999fb29688222d3/download/Flugblatt%202%20zum%20Abschluss.pdf (https://frankfurt-am-main.verdi.de/++file++5ca9abc1e999fb29688222d3/download/Flugblatt%202%20zum%20Abschluss.pdf)
Dort steht unter Anderem:
Rückwirkend zum 1. März 2019 steigen die Entgelte für die Beschäftigten, die sich in den Erfahrungsstufen 2 bis 6 (oder auch individuelle Endstufe) befinden um 3,0 v. H., mindestens um 100 Euro. Die Stufe 1 (jeder Entgeltgruppe) steigt um 4,5 v. H., mindestens um 100 Euro. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 3,2 v. H.
Nun meine Frage, wie sich dieses "Gesamtvolumen" errechnet. Arithmetisches Mittel? (5x3%+1x4,5%)/6=3,25%? Da hat ja jemand in Mathe gut aufgepasst.
Wie hoch ist denn der Anteil der Arbeitnehmer an der Gesamtzahl, die sich noch in Stufe "1" befinden? Über die Verteilung der Beschäftigten in den Entgeltgruppen habe ich mal irgendwo eine Statistik gesehen. Aber ob es auch eine Statistik über die Verteilung in den Stufen gibt, wage ich zu bezweifeln.
Ich schätze, dass maximal 5% der Gesamtzahl der Tarifbeschäftigten unserer Behörde jährlich neu eingestellt werden, für die nun 4,5% mehr Gehalt eventuell interessant sind. Für die restlichen 95% der Mitarbeiter gibt's nur 3% - unabhängig von irgendeinem Marketing-Gag über ein "Gesamtvolumen von 3,2 v. H.".
Euphemismus für Dumme.
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... Aber ob es auch eine Statistik über die Verteilung in den Stufen gibt, wage ich zu bezweifeln. ... Euphemismus für Dumme.
Das können Sie natürlich so sehen, aber Sie sollten diese Auffassung besser für sich behalten. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass über derartige Dinge verhandelt wird, ohne dass konkrete Zahlen auf dem Tisch liegen. Zu einer Abfrage, die genau eine Tabelle über die Verteilung der Stufen als Ergebnis hat, sollten auch die unterbezahltesten Programmierer in der Lage sein, sonst sind sie fehl am Platz.
Ich weiß nicht, in was für einer Behörde Sie arbeiten, aber es gibt ganz viele Behörden in denen Ihr Berechnungsansatz nicht stimmt, weil nicht alle Beschäftigten in die Entgeltgruppen 9 bis 15Ü eingruppiert sind. In allen Stufen der Entgeltgruppen 1 bis 8 liegt der Erhöhungsprozentsatz wegen der "mindestens um 100 Euro" bei mehr als 3,0.
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Hallo Zusammen,
im alten TV-H steht unter 21.1 Ingenieurinnen und Ingenieure unter E11 folgender Text : Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
in der Anlage 4 Teil II der Anlage A zum TV-H 2019 wurde dieses Text nun bei E11 bis E13 durch nurBeschäftigte... ersetzt
Betrifft die Höhergruppierung ab dem 01.01.2020 nur die Ingenieure mit Abschluss oder können auch sonstige Beschäftigte mit Ingenieurszuschnitt von E11 in E12 Höhergruppiert werden?
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Der Text wurde durch „Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1“ ersetzt - und was steht bei Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1?
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, wie so immer ist muss man solche Verträge gut zwischen den Zeilen lesen.
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Schönen guten Tag.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, bzw einen Rat geben.
Im September 2019 (durch zwei Monate Elternzeit möglicherweise auch November) käme ich in die E9k Stufe 4, aktuell von 3171,90€ auf 3556,56€. Wenn die angekündigten E9a und E9b zum 01.08.2019 in Kraft treten und ich dann im September in die Stufe 4 käme, wäre es ein Sprung auf 3271,90€.
Somit wäre ich zwar dann in der 4, hätte aber von dem Sprung in diese Stufe gar nichts, da es sich ja rein finanziell gerade einmal um die mindestens um 100,-€ zugesicherte Gehaltserhöhung handelt.
Außerdem gab es mit der E9k Stufe 3 die Laufzeit von 9 Jahren. Diese hätte ich ja zum 01.09. hinter mich gebracht. Rein rechnerisch - vergleicht man die aktuelle Tabelle mit der neuen - wäre ich allerdings vom Gehaltsniveau weitere 4 Jahre, also insgesamt 13 Jahre auf der selben Stufe.
Weiß jemand, ob das berücksichtigt wird, bzw. welche Schritte einzuleiten wären?
Besten Dank schon mal
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Schönen guten Tag.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, bzw einen Rat geben.
Im September 2019 (durch zwei Monate Elternzeit möglicherweise auch November) käme ich in die E9k Stufe 4, ...
Weiß jemand, ob das berücksichtigt wird, bzw. welche Schritte einzuleiten wären?
...
Schon mal darüber nachgedacht, dass du vielleicht nicht in die E9aS3 übergeleitet wirst?
Schriite die einzuleiten sind?
Gibt es keine, wenn die Tarifparteien da was ausklünkeln!
außer AG wechsel.
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https://www.gew-hessen.de/tarifbesoldung/tarifrunde-hessen-2019/details/rueckwirkende-auszahlung-der-tariferhoehung-2019/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=d80ece9533b049a37579d4acff3f8e2b
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Meine liebe Perso sagte mir zumindest telefonisch heute das es zwar noch nicht raus ist wann systemisch für meinen TV-H e9k umgestellt wird (steht ja überall August), aber ihre Info (vom Ministerium via E-Mail) das wohl die gleichen Dinge umgesetzt werden wie beim TVÖD was meine gesammelten 5 Jahre in Stufe 3 bedeuten würde. Das nur mal so als Randinfo für die geplagten 9kler hier.
Fröhliches Weiterwarten :)
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Ich hatte das richtig verstanden das Hessen eigene Redaktionsverhandlungen macht, oder ?
Vermutlich nach/während der TV-L Verhandlungen oder ? Auch wenn erwartet wird das viel übernommen wird, werden die sich nochmal unterhalten oder ? Hatte dazu auf Hessen bezogen bisher nix gelesen....
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Ich hatte das richtig verstanden das Hessen eigene Redaktionsverhandlungen macht, oder ?
Vermutlich nach/während der TV-L Verhandlungen oder ? Auch wenn erwartet wird das viel übernommen wird, werden die sich nochmal unterhalten oder ? Hatte dazu auf Hessen bezogen bisher nix gelesen....
Die Hessen orientieren sich am TV-L und deshalb wird in Hessen keine Redaktion stattfinden, bevor die Redaktion im TV-L abgeschlossen ist ...
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Wie lange es wohl nach dauern wird bis Hessen wieder mit in den Tarifvertrag einsteigt? Viel Geld haben die durch den extra Tarifvertrag nicht gespart, so wie die es gedacht haben.
TV-H ist zur Zeit besser oder? Auf die schnelle fällt mir die Kinderzulage, Nahverkehrsticket und die Stufen gleiche Höhergruppierung ein.
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Nicht alles ist besser.
Die Jahressonderzahlung liegt im TV-L teilweise höher.
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Dann rechne mal nur das Landesticket entgegen, welches bei uns sehr viele nutzen, sogar einige die vorher mit dem Auto kamen.
je nach Region spart man da 90-200 euro im Monat ein..
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Das ist durchaus richtig. Deshalb ist aber trotzdem im TV-H nicht alles besser. Nicht jeder kann mit dem ÖPNV Ticket etwas einsparen. In manchen Regionen ist dieser kaum vorhanden. Da würden sich die Mitarbeiter eher über die höhere Jahressonderzahlung freuen.
Es kommt halt immer auf den Einzelfall an.
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Dann rechne mal nur das Landesticket entgegen, welches bei uns sehr viele nutzen, sogar einige die vorher mit dem Auto kamen.
je nach Region spart man da 90-200 euro im Monat ein..
Dem einen bringts was, den meisten bringts nix. Man geht innerhalb der Verwaltung davon aus, dass etwa 8% das Ticket nutzen. Dementsprechend wurde auch gegenüber den Verkehrsverbünden der Preis verhandelt.
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Wer so kurz vor einem Stufenaufstieg steht, wäre ja schön blöd, vorher die Höhergruppierung zu beantragen ;)
Die Regelungen treten erst zum 01. Januar 2020 in Kraft und der Antrag zur Höhergruppierung muss innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen gestellt werden.
Das scheint ein verbreitetes Fehlverständnis. Der Anspruch auf entsprechende Eingruppierung entsteht durch die Übertragung entsprechender Tätigkeitsmerkmale für die entsprechenden Entgeltgruppen und kann jederzeit geltend gemacht werden.
Allerdings besteht dieser Anspruch aufgrund der Ausschlussfrist des TV-H nur 6 Monate rückwirkend ab dem Moment, an dem der Anspruch auf Eingruppierung gestellt wird.
Wenn wie hier eine Entgeltordnung geändert wird, ist allerdings mit einer Flut von Anträgen zu rechnen. Die Mitarbeiter müssen auch erstmal eine verständliche Darstellung finden, um zu prüfen, ob sie einen Antrag stellen sollten - es könnte ja auch nachteilig sein. Entsprechend ist eine Sonderregelung vorhanden, die abweichend von der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten eine Frist von 12 Monaten vorsieht.
Sprich: Wer die 12 Monate verpasst, geht nicht leer aus, sondern hat den Anspruch dann eben nur 6 Monate rückwirkend.
Damit löst man auch das Problem des Verfalls der Stufenlaufzeit.
Wer zum 1. Oktober 2020 (Fälligkeit Entgelt: 31.10.2020) in eine höhere Entgeltstufe käme, durch den Antrag binnen 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung jedoch die Stufenlaufzeit verlöre (so dass rückwirkend die Stufenlaufzeit entfallen würde und man schlechter dastünde) , stellt den Antrag eben erst am 1. April 2021. Das ist dann ein Einspruch gegen die falsche Einstufung nach Entgeltordnung mit einer Ausschlussfrist von 6 Monaten. Wenn die Voraussetzungen für die neue Eingruppierung vorliegen, wäre diese 6 Monate rückwirkend zum November 2020 vorzunehmen (und eben nicht zum Januar 2020); damit war man zum Zeitpunkt der Höhergruppierung bereits in der höheren Stufe der alten Gruppe. Aus dieser höheren Stufe wechselt man dann in die höhere Entgeltgruppe...
Diejenigen, die ihre momentane Stufenlaufzeit im Januar-Mai 2020 beenden, haben durch die 12 Monatsfrist natürlich den Nachteil, einige Monate weder von der (noch ausstehenden) Stufenerhöhung, noch von der Höhergruppierung zu profitieren. Unterm Strich dürfte sich das Warten aber trotzdem rechnen.
Also sauber unterscheiden:
1. Wer kaum Stufenlaufzeit verlieren würde, kann den Antrag auf Neueingruppierung entsprechend der neuen Entgelttabelle binnen 12 Monaten stellen und hat die neue Entgeltgruppe rückwirkend zum 1.1.2020.
2. Wer sich durch den Verlust der Stufenlaufzeit schlechter stellen würde, stellt nach Ablauf der 12 Monate (und frühestens 6 Monate nach dem Stufenwechsel) die Forderung auf Vergütung entsprechend der (dann gültigen neuen) Entgelttabelle entsprechend des von ihm ausgeübten Tätigkeitsfeldes, rückwirkend für 6 Monate (tarifliche Ausschlussfrist)
Die beiden Varianten muss der Betreffende selbst ausrechnen und dann - ggf. nach Beratung durch einen Anwalt - entscheiden, wie er vorgeht.
Es ist bedauerlich, dass Verdi nicht einmal seine Mitglieder auf die Tücken der entfallenden Stufenlaufzeit und den Weg, wie man dies ggf. umgehen könnte, hinweist. "Antrag muss binnen 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung gestellt werden" ist eine extrem unglückliche Formulierung. Ein "wird der Antrag binnen 12 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung gestellt, erfolgt die Neueingruppierung unter Verlust der Stufenlaufzeit rückwirkend zum 1.1.2020 bzw. dem Zeitpunkt der Aufnahme der neu bewerteten Tätigkeiten. Bei späterem Antrag erfolgt die Neueingruppierung 6 Monate rückwirkend (Ausschlussfrist nach TV-H)" wäre besser. Momentan erweckt Verdi den Eindruck, als müsse man den Antrag binnen 12 Monaten stellen, danach gäbe es nichts. Das ist so aber nicht richtig.
Dies betrifft natürlich nicht nur die neue Entgeltordnung - auch "Beförderungen" erfolgen regelmäßig zu ungünstigen Zeitpunkten. Auch da kann es sinnvoll sein, eine Höhergruppierung abzulehnen, die übertragenen höherwertigen Aufgaben aber tatsächlich auszuführen. Natürlich muss man sich bewusst sein, dass sich der Arbeitgeber gegen eine spätere Höhergruppierung sträubt und man ggf. Klage führen muss. Es ist daher stets geraten, in solchen Fällen zunächst auszurechnen, um wieviel Geld es dabei geht und sich anwaltlich beraten zu lassen.
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Selten so eine gequirlte Kacke gelesen.
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Wieso? Die Ausführungen von Bester42 geben Grund zur Vermutung, dass er evtl. weiß, wovon er spricht.
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Nein, das genaue Gegenteil ist der Fall.
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Ist es nicht so, dass wer innerhalb der 12 Monate nicht den Antrag stellt, der bleibt bis in aller Ewigkeit in der EG oder muss eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten haben, um dann aus seiner fixierten EG rauszukommen?
Das hatten wir doch schon alles bei den Kommunen durchgekaut....
oder?
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Ja. Ich schreib doch schon, daß es sich um gequirlte Kacke handelt. Der intellektuelle Wert des Beitrags von @Bester42 ist so gering und die Ausführungen so offenkundig falsch, daß sich jede inhaltliche Auseinandersetzung damit als Zeitverschwendung verbietet.
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Sehe ich auch so, nur dass, wie man oben sieht, einige sich durch die Menge beeindrucken lassen.
Und den Quark glauben schenken und dann 2021 hier rumheulen.
Dem wollte ich Abhilfe schaffen.
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Wer meinen Hinweis außer Acht läßt, ist selbst schuld.
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Ich muss mich in einem Punkt korrigieren:
Auch bei späterem Antrag tritt die Neueingruppierung rückwirkend zum 1.1.20 ein, auch wenn Nach-/und Rückzahlungen auf die letzen 6 Monate beschränkt sind.
Der Antrag auf Neueingruppierung darf also erst gestellt werden, wenn die höhere Entgeltgruppe mehr bringt als die alte mit dann andere Stufenlaufzeit.
z.B. man käme im Februar 20 in die Stufe 6. Bei jetzigem Antrag würde man eine Entgeltgruppe höher, aber Stufe 5 kommen, Stufenlaufzeit (5 Jahre) würden ab 1.1.20 laufen.
Dann stellt man jetzt keinen Antrag, sondern bleibt bei der alten Entgeltgruppe, aber ab Februar 20 halt in Stufe 6. 6 Monate, nachdem man in der höheren Entgeltgruppe die Stufe 6 erreicht hätte, fordert man die Neubewertung. Die wäre dann Rückwirkend zum 1.1.20, die neubeginnende Stufenlaufzeit ist dann ja aber abgelaufen.
Macht natürlich nur Sinn, wenn man auf eine Endstufe zustrebt und keinen Wechsel der Tätigkeit anstrebt.
Allerdings: Um die Beraterfirmen mit Aufträgen zu versorgen ist die Verwaltung einer ständigen "Umstrukturitis" unterworfen. Dadurch werden ständig Aufgaben zumindest teilweise verändert - womit der Arbeitsplatz auf Antrag neu zu bewerten ist. Dann aber eben für eine geänderte Tätigkeit. Auch wenn die gleichwertig zur vorherigen ist - sie ist dann nach der aktuellen Entgeltordnung zu vergüten - ab dem Zeitpunkt der Bewertung der veränderten Tätigkeit. Bei eine (kleine) Strukturreform alle zwei Jahre (die überschneiden sich ja geradezu) löst man damit das Problem der neuen Stufenlaufzeit ab 1.1.20.
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Bleibt Bullshit.
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@Bester42
Der erste Absatz zeigt ein völliges unverständnis der geplanten tarflichen Regelung.
Dagegen kann die Sache mit den geänderten Aufgaben funktionieren (ggf. auch durch Bewerbung auf eine andere Stelle ggf. bei einem anderen Arbeitgeber). Ist aber halt ein Spiel auf Risisko ob es tatsächlich zu veränderten Aufgaben kommt. Sonst bleibt man für immer in der niedrigeren Entgeltgruppe.
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@Bester42 ich hoffe du arbeitest im Personalbereich
Denn dann müsste ich meine Meinung über die dort tätigen noch weiter runterschrauben.
Allein der Quark von wegen 6 Monate nach Stufenanstieg im Februar würde dann die Stufe retten.......aua nix kapiert.
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Ist es nicht so, dass wer innerhalb der 12 Monate nicht den Antrag stellt, der bleibt bis in aller Ewigkeit in der EG oder muss eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten haben, um dann aus seiner fixierten EG rauszukommen?
Das hatten wir doch schon alles bei den Kommunen durchgekaut....
oder?
;)Ein paar Infos könnten die Kollegen in Hessen schon gebrauchen...
Wo finden sich die Antworten auf die besagten Fragen:
-Wann ist der Antrag zu stellen? Erst ab 01.01.2020 oder auch schon früher, mit Wirkung zum 01.01.2020?
-Gilt die Höhergruppierung immer rückwirkend zum 01.01.2020 und gehen etwa im Jahr 2020 anstehende Stufenaufstiege somit immer verloren?
-Gibt es ein Muster für den Antrag?
-Kann der Antrag auch noch nach dem 31.12.2020 gestellt werden?
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Informationen schon, aber keinen irreführenden Bullshit.
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Informationen bitte (keinen bullshit!)
-Wann ist der Antrag zu stellen? Erst ab 01.01.2020 oder auch schon früher, mit Wirkung zum 01.01.2020?
-Gilt die Höhergruppierung immer rückwirkend zum 01.01.2020 und gehen etwa im Jahr 2020 anstehende Stufenaufstiege somit immer verloren?
-Gibt es ein Muster für den Antrag?
-Kann der Antrag auch noch nach dem 31.12.2020 gestellt werden?
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Für valide Informationen wirst Du die Veröffentlichung der Änderungstarifverträge abwarten müssen, da die Tarifvertragsparteien sich bislang nur grob dazu eingelassen haben. Aus der Erfahrung der TVÖD-Regelungen, an denen man sich ja orientieren möchte, handelt es sich bei der Antragsfrist im eine Ausschlußfrist, die Anträge wirken stets auf den Anfang dieser Frist zurück und ein Muster braucht es nicht, da es lediglich einer empfangsbedürftigen Willenserklärung des AN ohne Formerfordernis bedarf.
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Ein herzliches "Hallo" an die Runde,
war bisher nur Mitleser aber nun hab ich selber eine Frage:
Bin Angestellter beim TV-H und war bisher in EG8 Erfahrungsstufe 3. Seit 1.7.19 bin ich in die Stufe 4 aufgerückt. In der Juli Abrechnung erhielt ich das Entgeld der Stufe 4 und auch die Nachzahlung der Tariferhöhung rückwirkend vom März 19 überwiesen. Soweit ist mir alles klar. Nun habe ich eine Stellenausschreibung gewonnen auf die E9. In einem Schreiben wurde mir mitgeteilt, das ich auf diese Stelle mit Wirkung vom 30.6.19 eingesetzt bin. Lt Geschäftstelle erhalte ich aber erst nach einem halben Jahr, das Gehalt der E9 rückwirkend. Ok, so ne Art Probezeit, denk ich mal. Nun war ich bisher der Meinung das es im TV-H keine E9 klein und E9 groß gibt, sondern nur die E9 mit unterschiedlichen Stufenlaufzeiten. In der Entgelttabelle TV-H 2018 (hier auf der Seite des "öffentlicher-dienst. info) gibt es allerdings eine 9 und eine 9K mit dem Monatswert Stufe 3 von 3177 und Stufe 4 von 3566 Euro.
Welches Entgeld hab ich nun zu erwarten, da in den Tarifverhandlunge ja erst zum 1.8.19 die EG9 in a und b aufgeteilt wird? Hab ich Glück und bekomme 3566 oder nur 3271 Euro?
Als ich damals von der EG6 in die EG 8 gesprungen bin, hab ich gleich das Entgeld der Gruppe EG8 erhalten, ohne ein halbes Jahr warten zu müssen.
TV-Hessen hat ja den stufengleichen Aufstieg. Hoffe ich konnte mich halbwegs klar ausdrücken. Danke im Vorfeld für eure Antworten.
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Wenn Dir zum 30.06.2019 eine auszuübende Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen wird, bist Du entsprechend dieser zu diesem Zeitpunkt eingruppiert, wenn es sich um eine auszuübende Tätigkeit handelt, die zu Deiner Eingruppierung in E9 führt, bist Du seitdem in E9/3 eingruppiert, die Stufenlaufzeit begann von vorn. Wird die auszuübende Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen, findet keine Eingruppierung entsprechend dieser statt, es kann jedoch Anspruch auf eine Zulage entstehen. Die Höhergruppierung findet dann statt, wenn die auszuübende Tätigkeit dauerhaft übertragen wird. Die von Dir geschilderte beabsichtigte Vorgehensweise Deines AG ist rechtswidrig.
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Danke für deine Antwort. Die Tätigkeit übe ich dauerhaft aus.
Versteh deine Text so, das ich überhaupt nicht in die Erfahrungsstufe 4 komme. Der 30.6.19 wäre der letzte Tag für mich die EG3 gewesen und die setzen mich in dem Schreiben mit Wirkung vom 30.6.19 auf den Dienstposten EG9, sodas ich nochmal die 3 Jahre in Stufe 3 bleibe. Das ist eine wirklich miserable Tatik. Da ich in der Juli Abrechnung schon Stufe 4 stehen habe, müsste das auch wieder korrigiert werden.
Naja, hab ich wie schon so oft im Leben, Pech gehabt.
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Das ist nur mit Deiner Zustimmung möglich. Wann hat der AG denn die auszuübende Tätigkeit übertragen?
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weiss darauf leider keine Antwort, da ich den Tätigkeitsbereich meiner Arbeit nicht wechsele. Bleibe im selben Tätigkeitsbereich/Arbeitsbezirk, nur das ich nun mit EG9 über 50% gewisse Tätigkeiten ausführen muss und vorher musste ich unter 50% bleiben. Kann das nicht anders ausdrücken. Das hat natürlich vorher auch niemand kontrolliert und kann auch nicht kontrolliert werden. Der Sachgebietsleiter muss da "improvisieren", sollte er gefragt werden, welche Tätigkeiten jemand wann und wie oft ausführt .Sorry, ist blöd zu beschreiben.
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Okay, dann anders: von wann datiert das Schreiben und welchen genauen Inhalt hat es.
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vom 8.8.19.
...Bezug auf Stellenausschreibung 7/19 teile ich Ihnen mit, das Sie mit Wirkung vom 30.6.19 als Mitarbeiter auf dem mit EG9 bewerteten Dienstposten XV/301 eingesetzt sind
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Dann teilst Du dem AG schriftlich mit, daß Du Dich sehr über das Schreiben vom 08.08.19 gefreut hast, im Verlauf des 08.08.19 die höherwertige Tätigkeit aufgenommen hast und eine rückwirkende Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit an der faktischen Unmöglichkeit und Deiner fehlenden Zustimmung scheitert. Zudem teilst Du dem AG mit, daß Du mithin seit dem 08.08.19 in E9/4 eingruppiert bist und Dir damit ab August das entsprechende Entgelt zusteht.
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Danke, das mach. Melde mich wenn ich vom AG etwas gehört habe.
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Hallo zusammen,
gibt es inzwischen Informationen bzw. ein Datum für den Beginn der Redaktionsgespräche zum TV-H? Die Gespräche zum TV-L sind ja zwischenzeitlich abgeschlossen und die Hessen wollten Ihre Gespräche im Anschluss daran beginnen.
In unserer Personalstelle gehen wohl diverse Anfragen wegen der Zuordnung von Tätigkeitsmerkmalen in höhere Entgeltgruppen (Berufsgruppe Ingenieure E11/E12/E13) und den zugehörigen schriftlichen Antrag ein. Die Mitarbeiter wurden inzwischen aufgefordert von Anfragen abzusehen mit dem Hinweis auf die noch ausstehenden Redaktionsgespräche. Das ist soweit auch verständlich, eine ungefähre Zeitschiene rückt aber leider niemand raus.
Falls jemand hier einen aktuellen Sachstand hat wäre ich sehr dankbar.
MFG Bjoern
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Hallo zusammen,
gibt es inzwischen Informationen bzw. ein Datum für den Beginn der Redaktionsgespräche zum TV-H? Die Gespräche zum TV-L sind ja zwischenzeitlich abgeschlossen und die Hessen wollten Ihre Gespräche im Anschluss daran beginnen.
Die Frage ist, wie eng sind die Kontakte zwischen der TdL und dem "abtrünnigen" Land Hessen. D.h. bekommt die hessische Arbeitgeberseite den endgültigen Sachstand der TV-L Redaktionsgespräche von der TdL übermittelt, bevor die geänderten Tariftexte öffentlich werden?
Dann könnten die TV-H Redaktionsgespräche starten ...
... wenn dies nicht der Fall ist, müssen die Hessen halt noch etwas warten bis sie von der TdL abschreiben können 8)
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Für August bin ich weiterhin E9 in meiner alten Stufe ohne a/b obwohls im SAP schon alles vorbereitet ist ;)
Mal gespannt wann sie auf a/b überleiten. Geduld ist eine Tugend :D
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Für August bin ich weiterhin E9 in meiner alten Stufe ohne a/b obwohls im SAP schon alles vorbereitet ist ;)
Mal gespannt wann sie auf a/b überleiten. Geduld ist eine Tugend :D
Bei TV-H ist ja auch noch nichts unterschrieben, geschweigen den überhaupt nach verhandelt. Erst wenn TV-L fertig ist, schreibt TV-H wahrscheinlich das meiste ab und dann wird es erst angewendet.
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Leider wie immer^^
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https://www.gew-hessen.de/tarifbesoldung/tarifrunde-hessen-2019/details/tarifabschluss-2019-mit-dem-land-hessen-hinweise/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=e2dae559309a95f924ec5d5e6b772d09 (https://www.gew-hessen.de/tarifbesoldung/tarifrunde-hessen-2019/details/tarifabschluss-2019-mit-dem-land-hessen-hinweise/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=e2dae559309a95f924ec5d5e6b772d09)
Info auf der HP der GEW-Hessen vom 28.08.2019.
Es wird nicht vor Mitte Oktober mit dem Abschluss der Redaktionsverhandlungen gerechnet. Das ist wohl das Problem wenn man abschreiben will. Irgendwer muss erstmal "vorschreiben" ;)
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Irgendwer muss erstmal "vorschreiben" ;)
Jetzt könnt ihr abgucken! 8)
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Zur Info ;)
Die Termine zu den weiteren Gesprächen zu den Tarifverträgen der diesjährigen Tarifrunde waren für den 12. September und den 17. Oktober 2019 terminiert.
Bei uns im Haus gibts also erst nach dem 17ten etwas neue Infos
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Zur Info ;)
Die Termine zu den weiteren Gesprächen zu den Tarifverträgen der diesjährigen Tarifrunde waren für den 12. September und den 17. Oktober 2019 terminiert.
Bei uns im Haus gibts also erst nach dem 17ten etwas neue Infos
Ist bekannt ob die Gespräche heute stattgefunden haben und was dabei beschlossen wurde?
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Eine Armut .... es kommen keine Informationen.
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Tja, dann solltest Du Dich bei Deiner Gewerkschaft beklagen.
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Schon passiert ...
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Schon passiert ...
Und was hat die Gewerkschaft darauf geantwortet?
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Auf meine Anfrage an die Gewerkschaft habe ich auch keine Antwort erhalten.
Sind die Redaktionsverhandlungen etwa wieder nicht abgeschlossen worden?
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Redaktionsverhandlungen wurden bisher 2 mal abgebrochen und finden, soweit ich weiß, heute erneut statt.
Schaun we ma.
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Wir sind gespannt. Es wird ja auch langsam mal Zeit für ein Ergebnis.
Woher hast du die Info?
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Kollege war vorgestern/gestern bei der DSTG Veranstaltung.
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Also so langsam kann man den Sinn und die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften anzweifeln.
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Und wieder keinerlei Informationen. Was wird denn hier so lange verhandelt? Es wird doch eh wieder 99% vom TV-L abgeschrieben. Oder erwartet uns in Hessen etwa noch eine böse Überraschung?
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Vielleicht ist man ja bemüht, nicht den gleichen Mist zu fabrizieren wie im TVÜ-L...
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Das ist natürlich möglich und auch wünschenswert. Fraglich ist nur warum man dann so ein großes Geheimnis daraus macht. Ein paar offizielle Informationen was das Problem ist und warum es so lange dauert können die Beschäftigten doch erwarten.
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So langsam machen sich die Parteien unglaubwürdig. Schlichtweg an der Materie kein Interesse.
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Hat hier niemand irgendwelche Infos mehr wie es in Hessen weitergeht ? Ein paar meiner "SAP" Kontakte sagen zwar das es vorbereitet wurde und ab 08/2019 gelten soll aber sonstige Infos kamen bisher nix, ob es bis Dezember was wird ? Wo liegt das Unterschriftenverfahren ? Wann gibts Durchführungshinweise ? :/
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Gibt es eigentlich Bestrebungen dass Hessen wieder in den normalen TV-L integrieren will?
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Gibt es eigentlich Bestrebungen dass Hessen wieder in den normalen TV-L integrieren will?
War damals im Wahlkampf ein Punkt der Grünen, würde aber danach nie wieder aufs Tapet gebracht.
Wäre auch nicht zu empfehlen, der TV-H ist für die meisten TB besser als der TV-L, Familienzuschlag, Landesticket, neue EntgO IKT ab 1.1.20 und nicht wie bei TdL erst 21 usw...
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War damals im Wahlkampf ein Punkt der Grünen, würde aber danach nie wieder aufs Tapet gebracht.
Wäre auch nicht zu empfehlen, der TV-H ist für die meisten TB besser als der TV-L, Familienzuschlag, Landesticket, neue EntgO IKT ab 1.1.20 und nicht wie bei TdL erst 21 usw...
Besser heisst natürlich teurer für das Land Hessen. Mittel bis langfristig könnte das ein Problem werden.
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Hat jemand Infos ob der Tarifvertrag endlich unterschrieben ist und alles aufs Papier niedergeschrieben wurde?
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Nein, das Unterschriftsverfahren läuft noch, ob es dieses Jahr noch wird, wird knapp.
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So langsam sollte man auch in Hessen an die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Überleitung der E9 denken. Die Aufteilung in 9a und 9b ist ja nun auch schon fünf Monate her.
Oder meint ihr es ist noch zu früh, da die Überleitung für Hessen noch gar nicht geregelt ist? Die genauen Beträge können dadurch ja nicht eingefordert werden da sie noch unbekannt sind.
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So langsam sollte man auch in Hessen an die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Überleitung der E9 denken. Die Aufteilung in 9a und 9b ist ja nun auch schon fünf Monate her.
Oder meint ihr es ist noch zu früh, da die Überleitung für Hessen noch gar nicht geregelt ist? Die genauen Beträge können dadurch ja nicht eingefordert werden da sie noch unbekannt sind.
Die Überleitung wird rückwirkend erfolgen, eine Geltendmachung ist nicht nötig (und auch nicht möglich schließlich existiert die Regelung noch nicht).