Hallo. Ich erhoffe mir ein klein wenig fachmännische Hilfe.
Ich bin seit 2010 bei meinem AG beschäftigt.
War zuerst EG 7 Stufe 2, dann nach 2 Jahren Stufenaufstieg auf 3.
Dann wurde ich vorm nächsten Stufenaufstieg höhergruppiert (EG
und entsprechend wurde die Stufenlaufzeit genullt.
Dann vor ca. 3 Jahren in EG 8 Stufe 4 höhergestuft. Dann hat sich ergeben, dass ich im Frühjahr 2017 in die EG 9 eingruppiert wurde. Jedoch wurde ich in die Stufe 3 zurückgestuft und in der Stufenlaufzeit auch genullt wurde. Aussage war: Der Sprung (in €) von EG 8 / 4 auf 9 / 4 wäre zu groß.
Jetzt habe ich über tausend Ecken erfahren, dass im TVÖD z. b. eine Rückstufung bzw. Runterstufung bei Höhergruppierung nicht rechtens ist. Weiß jemand, wie es im TV-L West damit aussieht?