Autor Thema: Überstundenabbau nach Kündigung / Krankheit  (Read 5028 times)

nicjalein

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Hallo!

Ich habe zum 31.12.2018 meine Arbeitsstelle gekündigt und baue ab morgen Überstunden ab. Nun bin ich aber kank und wollte nachfragen, ob mir bei Vorlage eines ärtzl. Attests, diese Überstunden ausbezahlt werden müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Spid

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Antw:Überstundenabbau nach Kündigung / Krankheit
« Antwort #1 am: 02.12.2018 14:08 »
Handelt es sich tatsächlich um Überstunden?

nicjalein

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Antw:Überstundenabbau nach Kündigung / Krankheit
« Antwort #2 am: 02.12.2018 16:09 »
Ja.

Spid

  • Gast
Antw:Überstundenabbau nach Kündigung / Krankheit
« Antwort #3 am: 02.12.2018 16:18 »
Ist ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet? Richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem BT-V oder einem der anderen BT? Gibt es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung? Bei BT-V: Handelt es sich um Zeitausgleich i.S.v. §43 BT-V? Oder um Zeitausgleich von einem nach §10 TVÖD eingerichteten Arbeitszeitkonto? Wurde die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich durch Attest nachgewiesen?
« Last Edit: 02.12.2018 16:36 von Spid »