Guten Morgen zusammen,
gestern kam folgende - mir persönlich bis dahin unbekannte - Thematik auf:
Es gibt Mitarbeitende im Hause (kreisangehörige Stadtverwaltung in NRW, TVöD-V), die in Folge von Ratsbeschlüssen zu Ausschussmitgliedern in Wasser- und Bodenverbänden wurden. Für die Teilnahme an den Sitzungen (etwa 6-7 mal jährlich für 2-3 Stunden), die diese Mitarbeitenden während ihrer Arbeitszeit wahrnehmen und für die ihnen nach eigener Aussage keine Aufwendungen entstehen, da sie die erforderlichen Fahrten zur Teilnahme mit Dienstfahrzeugen (oder gegen Abrechnung des privaten Wagens) zurücklegen, erhalten sie gemäß der Verbandssatzungen eine Aufwandsentschädigung.
Frage ist nun, wie mit diesen Geldern umzugehen ist, da die Tätigkeit offenbar (bisher) nicht als Nebentätigkeit wahrgenommen wurde. (§ 3 Abs. 3 TVöD ist mir bekannt.)
Da, wie gesagt, die Thematik für mich vollkommen neu ist, ich zurzeit in ganz anderen Aufgaben stecke - wie ich es kenne, aber trotzdem besser gestern als heute "oben" Bericht erstatten soll, wie das Ganze zu bewerten ist, wollte ich mich zumindest schnell in das Thema einlesen, leider landet ich bei der Suche aber immer nur bei den Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder oder auch den Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit. Hat vielleicht hier jemand einen Tipp für mich?
Besten Dank vorab!