Sehr verehrtes Forum,
Ausgangslage:
Neueinstellung am 01.02.2018 beim Bund (Bundesoberbehörde), Einstellung in Entgeltgruppe 9b Stufe 1.
Dann kamen die Tarifverhandlungen.... Einführung der Entgeltgruppe 9c.
Der Tarifangestellte hat daraufhin Antrag auf rückwirkende Höhergruppierung (Rückwirkend zum 01.03.2018) gestellt und ist dann neu eingruppiert worden in Entgeltgruppe 9c Stufe 1 mit Neubeginn der Stufe ab dem 01.03.2018. Bedeutet: Stufenanstieg in Stufe 2 zum 01.03.2019 (steht auch so auf dem Lohnzettel).
Nun hat der Angestellte in Erfahrung gebracht, dass ein Kollege, der am gleichen Tag eingestellt wurde (ebenfalls in Entgeltstufe 9b Stufe 1) im Rahmen der rückwirkenden Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9c auch die Stufe 2 erhalten hat.
Gilt bei der rückwirkenden Höhergruppierung in die 9c § 17 Absatz 5 TVÖD?
Bedeutet das, dass auch der erstgenannte Kollege ebenfalls einen Stufenanstieg im Rahmen der rückwirkenden Höhergruppierung hätte erhalten müssen?
Danke für eure Antworten.
Es grüßt der Azubi