Kündigungsfristen

Begonnen von Elric, 03.01.2019 11:24

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Elric

Hallo,

ich habe mal eine Frage, die für mich inzw. Relevanz hat. Ich bin im öffentlichen Dienst als Angestellter mit unbefristeter Laufzeit tätig....und dies seit nun knapp 40 Jahren. Ich könnte ab 01.11.2019 in die Rente mit 63 einsteigen, möchte aber bis zum 31.01.2020 noch in der Firma bleiben, also erst zum 31. Januar 2020 kündigen. Wann genau muß die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen ???

Vielen Dank im Voraus

Gruß Elric

Lars73

Eine Kündigung ist regulär nur zum Quartalsende möglich. Am besten ist einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Eine Kündigung sollte vor dem 30.6.2019 erfolgen. Gibt es einen besonderen Grund weshalb es nicht der 31.12. oder 31.3. sein soll?

Elric

Vielen Dank für die Antwort. Jaaaa......es gibt dafür einen Grund. Laut PersoAbt. würde es so gehandhabt, dass ich wenn ich in die Rente (FlexiRente) gehe, es 3 Monate vorher reichen würde.....ich denke aber, wenn ich die Kündigung am 01.07.2019 einreiche, sollte es in jedem Falle reichen, oder ??

MoinMoin

Dann müßtest du aber bis zum 31.3.2020 bleiben.
Oder dann doch einen Aufhebungsvertrag machen

Lars73

Wenn Du es mit einer Kündigung machen willst solltest du diese bis zum 30.6. einreichen. Du kannst den tariflich eigentlich nicht mögliche Enddatum angeben und es ist unwahrscheinlich, dass da jemand gegen angeht. (Bzw. es gibt auch kaum Möglichkeiten). Aber wenn der Arbeitgeber da offen ist sollte man einen Aufhebungsvertrag anstreben.