Nun, aus meiner Antwort folgt, daß der Sachverhalt kein Regelungsgegenstand des TVÖD ist. Und zu Deiner Replik auf meine bleibt zu sagen, daß Du in der Sachverhaltsschilderung „neuen AG“ und „alter Arbeitgeber“ schriebst, was unrichtigerweise nahelegt, daß es sich nicht um dieselbe Rechtspersönlichkeit handelte.