Autor Thema: [BY] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis  (Read 7948 times)

Bastel

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Hallo alle zusammen,

aktuell bin ich als Technischer Angestellter für das Land Bayern tätig. Ich darf mich Ingenieur nennen und bin seit dem 05.16 im Öffentlichen Dienst (Erst Bund, nun Land BY) tätig. In der Stellenausschreibung wurde damals erwähnt, das eine Verbeamtung nach vorliegen der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen angestrebt wird.

Zur Verbeamtung in der QE3 ist meines Wissens nach der Vorbereitungsdienst oder 3 Jahre Berufserfahrung von nöten. Letzteres würde ich ab Mai diesen Jahres erfüllen. Meine verbeamteten Kollegen haben allerdings alle den Vorbereitungsdienst abgeschlossen auch wenn sie vorher (meist allerdings nur für ein Jahr) TB waren.

Kocht hier jede Dienststelle / Geschäftsbereich inoffiziell sein eigenes Süppchen oder wie schaut das ganze in der Praxis aus?

Grüße & Dank

Nao

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Antw:[BY] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #1 am: 28.01.2019 08:06 »
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst haben andere Voraussetzungen (z.B. Abitur oder mittleren Bildungsabschluss, je nach QE und meist ein Ausleseverfahren). Das ist ja quasi die Ausbildung zum Beamten.

Die direkte Verbeamtung (ohne Vorbereitungsdienst) ist bei uns nach 3 Jahren Tätigkeit im der entsprechenden QE und einem passenden Studium B.Sc oder B.A bei der 3.QE möglich, wenn sonst nichts dagegen spricht (Vorerkrankungen, Vorstrafen usw.).

Bastel

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Antw:[BY] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #2 am: 28.01.2019 12:38 »
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst haben andere Voraussetzungen (z.B. Abitur oder mittleren Bildungsabschluss, je nach QE und meist ein Ausleseverfahren). Das ist ja quasi die Ausbildung zum Beamten.

Danke für deine Antwort! Für den technischen Vorbereitungsdienst in der QE3 (15 Monate) benötigt man hier einen Bachelor/Diplom.

Sky

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Antw:[BY] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #3 am: 28.01.2019 14:20 »
In NRW sind technische Beamte, Beamte besonderer Fachbedeutung und da ist eine Vorbereitungsdienst (18 Monate) vorgeschrieben. Könnte mir vorstellen, dass das in Bayern auch so ist...