Gemäß der Kommentierung zum § 7 Abs. 2 TVFlexAZ wird im Blockmodell während der Freistellungsphase ausschließlich das in der Arbeitsphase aufgebaute Wertguthaben, welches aus der Hälfte des Gehalts besteht, ratierlich ausgezahlt.
Das bedeutet in deinem Fall: Arbeitsphase vom 01.01.2017 - 31.07.2018: jeweils die Hälfte des Gehalts fließt in das Werteguthaben ein, somit für das Jahr 2017 auch die Hälfte der Jahressonderzahlung 2017.
Für das Jahr 2018 dürfte allerdings nicht die Hälfte der Jahressonderzahlung 2018 in das Werteguthaben eingeflossen sein, da die Arbeitsphase bereits am 31.07.2018 geendet hat. Gleiches gilt für das Jahr 2019.
Und ja, das Blockmodell bedeutet diesbezüglich eine finanzielle Schlechterstellung gegenüber dem Teilzeitmodell, da in diesem für den gesamten Zeitraum, also für 3 Jahre, auch die Hälfte der Jahressonderzahlungen 2017, 2018 und 2019 gezahlt werden würde. Gleiches gilt im Übrigen auch für Entgeltbestandteile, die Teilzeitkräfte ansonsten in voller Höhe erhalten, wie zum Beispiel Zeitzuschläge, Erschwerniszuschläge, Rufbereitschaftsbezahlung, Bereitschaftsdienstentgelte und Jubiläumszuwendungen.