Autor Thema: Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt  (Read 10771 times)

Tetraonkel

  • Gast
Guten Abend,

derzeit bin ich als Referent (Masterstudium, Tarifbeschäftigter) im öffentlichen Dienst angestellt (Behörde A). Im Rahmen eines Auswahlverfahrens konnte ich mich gegen mehrere Bewerber bei Behörde B durchsetzen. Die offizielle Zusage von  B soll ich die Tage erhalten.

Es ist geplant, mich auch direkt zu verbeamten (A13). In der Stellenausschreibung war folgendes vermerkt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Einstellung in ein höheres Amt (bis max. BesGr. A 15 BBesO) als das Eingangsamt (BesGr. A 13 BBesO) möglich.


Welche sachlichen Vorraussetzungen müssten erfüllt werden, um in ein höheres Amt wie z. B. A14 und wo ist dies ggf. hinterlegt. Das dies auch so umgesetzt wird, ist mir aus meinem Kollegium bekannt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Casiopeia1981

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #1 am: 04.02.2019 22:27 »
Es handelt sich hier um einen gebündelten Dienstposten. Wahrscheinlich oberste Bundesbehörde. Generell gilt bei gebündelten Dienstposten, dass die Beförderung nach einer Bestenauslese im Rahmen freier Planstellen erfolgt.

Eine Verbeamtung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt setzt einerseits einen entsprechenden Lebenslauf voraus, andererseits müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Unterstellt, dass die dienstrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, sehe ich das Problem, dass entsprechende Wertigkeiten (A 14 oder A 15) vorhanden sein müssen. Zudem könnte man in einem solchen Fall wahrscheinlich noch in eine Bestenauslese, also Konkurrenzsituation, miteinbezogen werden. Das wäre schwierig, weil ja keine Beurteilung möglich ist.

Sollte es sich um eine oberste Bundesbehörde handeln, sollte zumindest das haushaltsrechtlichen Problem gelöst sein. Der Bund hat m. E. ausreichend Planstellen in den Wertigkeiten.

Es ist schlussendlich eine Frage der internen Hauspolitik und des eigenen Werdegangs.

Ich würde das Thema ansprechen. Ich glaube aber, dass du nicht allzulange warten musst.

Tetraonkel

  • Gast
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #2 am: 04.02.2019 23:00 »
Vielen Dank für die schnelle und umfassende Erläuterung.
Deine Annahme hinsichtlich der Bundesbehörde ist richtig.

Wenn Hauspolitik und Werdegang eine Rolle spielen, wo ist dann der objektive Maßstab zur Feststellung des Eingangsamtes?

Lars73

  • Gast
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #3 am: 05.02.2019 06:18 »
Zum einen wird es eine Rolle spiele wie lange du bereits eine Tätigkeit die dem höheren Dienst vergleichbar ist wahrgenommen hast. Daneben braucht es dann meist noch eine Beurteilung. Deshalb ist es bei Wechsel von Behörde A nach B nicht so einfach. Ist A auch Bund und/oder werden dort Tarifbeschäftigte wie Beamte beurteilt?

Ob eine Chance auf A14 besteht muss man aushandeln. Meist war es eher für Beamte die Bereits A14 odr A15 gedacht. Aber es lohnt ja darüber zu verhandeln.

Tetraonkel

  • Gast
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #4 am: 05.02.2019 09:19 »
Auch dir Lars, vielen Dank für deinen Beitrag.

Ich werde meinen Angestelltenverhältnis kündigen (keine Abordnung). Demnach bedarf es keiner Beurteilung. Gleichwohl wird mein Werdegang entscheidend sein, obwohl sich der Bewertungsmaßstab noch nicht erschließt.

In Anbetracht der Personalgewinnungsbedarfe des Bundes im Bereich IT wird man hier sicherlich zu einer adäquaten Lösung kommen.

Lars73

  • Gast
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #5 am: 05.02.2019 09:22 »
Bei uns erfolgt eine Verbeamtung im Beförderungsamt nur mit einer Beurteilung die besser als die Vergleichsgruppe A13 zu A14 ist.

Tetraonkel

  • Gast
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #6 am: 05.02.2019 17:10 »
Vielen Dank für die Beiträge. 
Falls jmd. bzgl. meiner Anfrage Erfahrungswerte hat, würde ich mich freuen.

Anonym

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #7 am: 11.02.2019 09:02 »
Guten Abend,

derzeit bin ich als Referent (Masterstudium, Tarifbeschäftigter) im öffentlichen Dienst angestellt (Behörde A). Im Rahmen eines Auswahlverfahrens konnte ich mich gegen mehrere Bewerber bei Behörde B durchsetzen. Die offizielle Zusage von  B soll ich die Tage erhalten.

Es ist geplant, mich auch direkt zu verbeamten (A13). In der Stellenausschreibung war folgendes vermerkt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Einstellung in ein höheres Amt (bis max. BesGr. A 15 BBesO) als das Eingangsamt (BesGr. A 13 BBesO) möglich.


Welche sachlichen Vorraussetzungen müssten erfüllt werden, um in ein höheres Amt wie z. B. A14 und wo ist dies ggf. hinterlegt. Das dies auch so umgesetzt wird, ist mir aus meinem Kollegium bekannt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Darf ich fragen in welcher "Branche" du bist? Verbeamtungen bekommt man bei uns eigentlich nur mit einem Referendariat. Was dann die persönliche Voraussetzung für einen Umstieg von E auf A wäre.

Lars73

  • Gast
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #8 am: 11.02.2019 09:10 »
@Anonym
Beim Bund ist ein Referendariat da nicht nötig. Es reicht ein wenig Berufserfahrung in Tätigkeiten die den höheren Dienst entsprechen.

ds78

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 81
Antw:Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt
« Antwort #9 am: 12.02.2019 19:30 »
Guten Abend,

derzeit bin ich als Referent (Masterstudium, Tarifbeschäftigter) im öffentlichen Dienst angestellt (Behörde A). Im Rahmen eines Auswahlverfahrens konnte ich mich gegen mehrere Bewerber bei Behörde B durchsetzen. Die offizielle Zusage von  B soll ich die Tage erhalten.

Es ist geplant, mich auch direkt zu verbeamten (A13). In der Stellenausschreibung war folgendes vermerkt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Einstellung in ein höheres Amt (bis max. BesGr. A 15 BBesO) als das Eingangsamt (BesGr. A 13 BBesO) möglich.


Welche sachlichen Vorraussetzungen müssten erfüllt werden, um in ein höheres Amt wie z. B. A14 und wo ist dies ggf. hinterlegt. Das dies auch so umgesetzt wird, ist mir aus meinem Kollegium bekannt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Darf ich fragen in welcher "Branche" du bist? Verbeamtungen bekommt man bei uns eigentlich nur mit einem Referendariat. Was dann die persönliche Voraussetzung für einen Umstieg von E auf A wäre.

Vom Namen des Threaderstellers (s. Tetra) ausgehend, kommen da, zumindest für die derzeitige Bundesbehörde, nicht sehr viele Behörden in Frage.

In dieser Behörde wird im Übrigen auch weitgehend verbeamtet, sowohl mD, gD als auch hD. Allerdings ist dies ja offensichtlich nicht die zukünftige Behörde.