TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert

Begonnen von Admin, 06.02.2019 17:37

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Admin

Hallo,

auf vielfachen Wunsch hin haben wir nun den Sonderfall Kinderzulage TV-H im VBL-Abzug im Online-Rechner berücksichtigt.
Die Kinderzulage wird nun gemäß §23a Abs. 5 Satz 3 TV-H (Durchführungshinweise unter 23a.8) vom VBL-pflichtigen Entgelt abgezogen.

Wir bitten unsere nach TV-H beschäftigten Nutzer in Hessen um kritische Prüfung unserer Berechnung!

Beispiel:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&g=E_9&s=3&f=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2019&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.3

viele Grüße
Admin



Der Kanzler


Mask

Jupp, §23a TV-H , 100 € jeweils für die ersten beiden, ab dem dritten 153.50€.
Nicht die Welt , aber besser als anderswo....

Der Kanzler

Da sagst du was. Bei uns gibt es nichts !
Naja mal schauen ob das nicht auch noch gekürzt wird  :-\

TV-Ler

Zitat von: Der Kanzler in 06.02.2019 21:38
Naja mal schauen ob das nicht auch noch gekürzt wird  :-\
Mit dem Übergang vom BAT zum TV-H hätten in Hessen die Kinderbezogenen Entgeltbestandteile - wie im TV-L und TVöD - entfallen können. Jedoch ist man diesen Weg dort bewusst nicht gegangen.
Daher erscheint es eher unwahrscheinlich, das hier nun Kürzungen anstehen.

Der Kanzler

ZitatJedoch ist man diesen Weg dort bewusst nicht gegangen.
Daher erscheint es eher unwahrscheinlich, das hier nun Kürzungen anstehen.

Wieso sind die in Hessen diesen Weg bewusst nicht gegangen ?

bina1981

ACHTUNG, der Rechner funktioniert leider nicht bei Teilzeit. Bei einer Arbeitszeit von 60% sollte der Rechner 120 Euro als Kinderzulage berechnen, er gibt jedoch die vollen 200 Euro an und verfälscht somit den Nettolohn.

Admin

Berücksichtigung der Kinderzulage Hessen bei Teilzeit müßte nun auch funktionieren.