Autor Thema: Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg  (Read 23859 times)

Dienstwagen

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Hallo,

in Kürze werde ich eine Stelle im öD antreten und dazu habe ich einige Fragen zum Thema Gehalt.

Wie sind eure Erfahrungen im öD als Angestellter im Bezug auf Eingruppierung und Aufstiegsmöglichkeiten? Wie lief es bei euch, was habt ihr miterlebt oder gehört?

Grundsätzlich erscheint mir die Standardeinordnung in der Verwaltung mit E9b für viele Stellen ziemlich gering für Universitätsabsolventen. Lehrer steigen vergleichbar doch wesentlich höher ein (E13).

Wie groß sind die Chancen im Laufe eines Berufslebens in höhere Entgeltgruppen (E10+) zu kommen und wie lange dauert das dann im Schnitt?

Wird das stur nach den Buchstaben des TVÖD gemacht, also nur möglich über veränderte Aufgaben und Stelleninhalte oder auch einfach nach einigen Jahren für verdiente Mitarbeiter?
Die Personalsachbearbeiterin, die meine Einstellung betreut, ist beispielsweise eine A11. Neueinsteiger im Personal wären E9b. Da stellt man sich eben die Frage, wie sie dahin gekommen ist, denn nach den Paragraphen des TVÖD, dessen Regelungen sicher auch ähnlich für Beamten gelten, wäre das nicht so leicht möglich.

Da komme ich auch wieder auf die Krux der erstmaligen Eingruppierung nach E9. Ich habe einen Universitätsmaster und man liest immer, damit wäre man in den Entgeltgruppen E13-E15 beziehungsweise dafür geeignet.
Wenn die fachliche Anforderung der Stelle zwar von dem Wissen des Masters profitiert, aber als E9 eingestuft wird, hat man doch kaum Chancen so extrem deutliche Veränderungen zu erreichen, dass man viele Stufen aufsteigen könnte. Das erfordert ja jedes mal gesteigerte Schwierigkeit und Wichtigkeit und man müsste wohl eher Personal- und/oder Budgetverantwortung bekommen, um aufzusteigen.

Bekommt man zur Einstellung eine detaillierte Aufgaben- und Stellenbeschreibung und  könnte man später die ursprüngliche Eingruppierung überprüfen und feststellen lassen, dass man eigentlich höher hätte eingestuft werden müssen?

Spid

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #1 am: 07.02.2019 21:09 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, egal ob „verdienter“ Mitarbeiter oder nicht. Da die Eingruppierung sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, steht sie nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Eine höhere Entgeltgruppe erreicht man durch eine höherwertige auszuübende Tätigkeit, das dauert in der Regel so lange, bis man sich auf eine solche beworben und gegen die Mitbewerber durchgesetzt hat. Eine „Standardeinordnung“ gibt es nicht, siehe Satz 1 meiner Ausführungen. Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen stehen grundsätzlich in keiner Beziehung zueinander, die Eingruppierung der TB und die Zuordnung von Beamten zu Besoldungsgruppen folgt gänzlich unterschiedlichen Systematiken, die einen Vergleich verunmöglichen. Hinsichtlich der Beschreibung der Tätigkeit muß der AG mindestens §2 NachwG genügen. Da TB stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, kann man nicht falsch eingruppiert sein, welche Eingruppierung vorliegt, ist mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage feststellbar.

Max

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #2 am: 07.02.2019 21:24 »
Warum trittst du eine Stelle an, mit deren Wertigkeit du von Beginn an bereits unzufrieden bist?

Nein, für verdiente Mitarbeiter gibt es keine Höhergruppierung. Bei uns gibt es genügend Angestellte, die bis zur Rente in der gleichen EG bleiben werden. Bei Beamten gibt es etwas mehr Entwicklung,  aber es dauert ewig, da dafür eine Stelle der höheren Wertigkeit freiwerden muss und das kommt nicht oft vor.

Ich sehe das Problem, dass du durch die E9 Tätigkeit zukünftig nicht mehr als Akademiker wahrgenommen werden wirst und jegliche Chance auf eine E13-15 Tätigkeit direkt begraben kannst.

Lars73

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #3 am: 08.02.2019 06:36 »
Auf eine solche Stellen sollte man sich mit Master nur dann bewerben, wenn man keine Chancen auf einen qualifikationsgerechten Job sieht. Die Chancen von da dann in den Bereich E13 oder höher augzusteigen ist eher gering.

Personalsachbearbeiter sind in der E9b zutreffend eingruppiert. Der Master ist da auch nicht wirklich von nutzen. Bei uns würdest du mit dem Master grundsätzlich nicht einmal zum Vorstellungsgespräch für eine solche Stelle eingeladen werden.

Bastel

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #4 am: 08.02.2019 08:01 »
Warum will man mit einem Uni Master auf eine E9b Stelle? Schonmal geschaut was man da bekommt?

Könnte ich mir nur direkt nach dem Studium vorstellen um nicht in H4 zu rutschen und dann schnellstmöglich wegbewerben...

Dienstwagen

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #5 am: 08.02.2019 16:44 »
Warum trittst du eine Stelle an, mit deren Wertigkeit du von Beginn an bereits unzufrieden bist?

Nein, für verdiente Mitarbeiter gibt es keine Höhergruppierung. Bei uns gibt es genügend Angestellte, die bis zur Rente in der gleichen EG bleiben werden. Bei Beamten gibt es etwas mehr Entwicklung,  aber es dauert ewig, da dafür eine Stelle der höheren Wertigkeit freiwerden muss und das kommt nicht oft vor.

Ich sehe das Problem, dass du durch die E9 Tätigkeit zukünftig nicht mehr als Akademiker wahrgenommen werden wirst und jegliche Chance auf eine E13-15 Tätigkeit direkt begraben kannst.

Ich habe noch keine schriftliche Stellenbeschreibung. Darum bin ich auch (noch) nicht unzufrieden, nur möchte ich eben nicht ewig E9 bleiben. Deine Antwort zeigt mir aber, dass meine Bedenken berechtigt sind.   :(

Wie kommst du darauf, dass man mit E9 nicht als Akademiker gesehen wird? Die Ausschreibungen verlangen bei E9 einen Hochschulabschluss.

Auf eine solche Stellen sollte man sich mit Master nur dann bewerben, wenn man keine Chancen auf einen qualifikationsgerechten Job sieht. Die Chancen von da dann in den Bereich E13 oder höher augzusteigen ist eher gering.

Personalsachbearbeiter sind in der E9b zutreffend eingruppiert. Der Master ist da auch nicht wirklich von nutzen. Bei uns würdest du mit dem Master grundsätzlich nicht einmal zum Vorstellungsgespräch für eine solche Stelle eingeladen werden.

Hier muss ich nachfragen. Warum würde man bei euch mit Master nicht auf eine Sachbearbeiterstelle eingeladen?
Welche Stellen wären dann bei euch für einen Master in bspw BWL geeignet bzw was wäre eine E13-Stelle mit BWL-Hintergrund? Die meisten Bewerber im Personal werden irgendetwas mit BWL oder Mischstudiengänge studiert haben. Irgendwie sehe ich ab E13 nur Volljuristen mit Personalverantwortung, aber mag mich auch täuschen.

Warum will man mit einem Uni Master auf eine E9b Stelle? Schonmal geschaut was man da bekommt?

Könnte ich mir nur direkt nach dem Studium vorstellen um nicht in H4 zu rutschen und dann schnellstmöglich wegbewerben...

Weil die Stellen in dem Fachbereich eben mit E9b ausgeschrieben sind. Ich würde auch mehr Geld nehmen.  ;)

Lars73

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #6 am: 08.02.2019 16:59 »
Weil überqualifizierte Bewerber in der Regel unzufrieden mit der Tätigkeit sind und andere Bewerber verdrängen.

Das du schon jetzt hinterfragt ob die E9b korrekt ist zeigt was man mit Leuten mit Mastern bei E9b-Stellen erwarten kann. Jemand mit Master wird selten mit Personalsachbearbeitung glücklich werden.

Nach längerer Zeit auf der E9b hast du extern wenig Chancen auf eine Stelle für die ein wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert wird. Man kann intern glück haben, wenn man einen guten Job macht und es passt.

Spid

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #7 am: 08.02.2019 17:01 »
@Dienstwagen: Es gibt keine E9. Inwiefern würde Dir die schriftliche Stellenbeschreibung helfen? Angesichts der bisherigen Äußerungen ist nicht davon auszugehen, daß Du zu einer sachgerechten Bewertung imstande wärest. Hochschulabschluß ist halt nur Bachelor, wissenschaftlicher Hochschulabschluß ist Master.

MoinMoin

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #8 am: 08.02.2019 17:30 »
Die meisten Bewerber im Personal werden irgendetwas mit BWL oder Mischstudiengänge studiert haben. Irgendwie sehe ich ab E13 nur Volljuristen mit Personalverantwortung, aber mag mich auch täuschen.
Ich sehe einen Master/Diplomstudierten mit entsprechender Tätigkeit bei einer E13 (ohne personalverantwortung, da wäre dann eher die E14 drin). Und so sieht es auch die Entgeltordnung (idR)
Wenn man jedoch andere Tätigkeiten macht, why not.

Und ja: Es gibt im öD sehr wenig Bedarf im Bereich Tarifbeschäftigte die eben in diese E13 münden.
Führung wird von Beamten gemacht ....

Max

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #9 am: 08.02.2019 18:19 »
Wie kommst du darauf, dass man mit E9 nicht als Akademiker gesehen wird? Die Ausschreibungen verlangen bei E9 einen Hochschulabschluss.
Vielleicht ist das spezifisch für unsere Behörde, aber für uns sind Akademiker Leute mit wissenschaftlichem  Uni- Abschluss (Master Diplom Stx) mit entsprechender Tätigkeit in A13 bzw. E13 aufwärts.
Alles darunter werfen wir in einen Nicht-Akademiker Topf, egal ob E6 mit Ausbildung oder E12 mit Master.
Eine E9 könntest du trotz Master bei uns nur schwer wieder abschütteln und E13+ wäre praktisch ausgeschlossen, da wir uns nach jemanden auf dem zu besetzenden Level umsehen und du dieses durch eine so signifikante nach-unten Orientierung längst verlassen hast.

MoinMoin

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #10 am: 09.02.2019 08:59 »
Wie kommst du darauf, dass man mit E9 nicht als Akademiker gesehen wird? Die Ausschreibungen verlangen bei E9 einen Hochschulabschluss.
Frage: Wird da Hochschulabschluss (Bsc oder FH-Diplom) oder wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master/Uni-Diplom) gefordert? Ist ein meilenweiter Unterschied.
Übrigens: Fordern (wünschen) kann man auch für eine Pförtnerstellen ein Hochschulabschluss, bedeutet jedoch noch nichts weiter (ausser ggfls. eine Selbstbeschränkung bei der Auswahl)

Dienstwagen

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #11 am: 09.02.2019 20:42 »
Weil überqualifizierte Bewerber in der Regel unzufrieden mit der Tätigkeit sind und andere Bewerber verdrängen.

Das du schon jetzt hinterfragt ob die E9b korrekt ist zeigt was man mit Leuten mit Mastern bei E9b-Stellen erwarten kann. Jemand mit Master wird selten mit Personalsachbearbeitung glücklich werden.

Nach längerer Zeit auf der E9b hast du extern wenig Chancen auf eine Stelle für die ein wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert wird. Man kann intern glück haben, wenn man einen guten Job macht und es passt.

Ja, das kann man wohl so sehen.  ;)

@Dienstwagen: Es gibt keine E9. Inwiefern würde Dir die schriftliche Stellenbeschreibung helfen? Angesichts der bisherigen Äußerungen ist nicht davon auszugehen, daß Du zu einer sachgerechten Bewertung imstande wärest. Hochschulabschluß ist halt nur Bachelor, wissenschaftlicher Hochschulabschluß ist Master.

Was meinst du mit "Es gibt keine E9."? Stehe da gerade auf dem Schlauch.
Natürlich wäre eine Bewertung der Stellenbeschreibung ohne Erfahrung und Kenntnisse zunächst schwierig, aber damit hätte man die Grundlagen in der Hand. Für die Bewertung könnte ich ja dich fragen.  :P

Die meisten Bewerber im Personal werden irgendetwas mit BWL oder Mischstudiengänge studiert haben. Irgendwie sehe ich ab E13 nur Volljuristen mit Personalverantwortung, aber mag mich auch täuschen.
Ich sehe einen Master/Diplomstudierten mit entsprechender Tätigkeit bei einer E13 (ohne personalverantwortung, da wäre dann eher die E14 drin). Und so sieht es auch die Entgeltordnung (idR)
Wenn man jedoch andere Tätigkeiten macht, why not.

Und ja: Es gibt im öD sehr wenig Bedarf im Bereich Tarifbeschäftigte die eben in diese E13 münden.
Führung wird von Beamten gemacht ....


Ja, die Frage ist immer, was eine "entsprechende Tätigkeit" ist. Was kann der Master, was der Bachelor nicht kann. Kann man wohl nur im konkreten Einzelfall beurteilen.

Wie kommst du darauf, dass man mit E9 nicht als Akademiker gesehen wird? Die Ausschreibungen verlangen bei E9 einen Hochschulabschluss.
Frage: Wird da Hochschulabschluss (Bsc oder FH-Diplom) oder wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master/Uni-Diplom) gefordert? Ist ein meilenweiter Unterschied.
Übrigens: Fordern (wünschen) kann man auch für eine Pförtnerstellen ein Hochschulabschluss, bedeutet jedoch noch nichts weiter (ausser ggfls. eine Selbstbeschränkung bei der Auswahl)

Gefordert wird ein Studienabschluss Bachelor/Diplom/Staatsexamen (Uni/FH) im Bereich Jura oder Wirtschaft. Für mich liest es sich wie eine Mischung aus beiden Möglichkeiten.  :D
« Last Edit: 09.02.2019 20:45 von Dienstwagen »

Spid

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #12 am: 09.02.2019 20:51 »
Was meinst du mit "Es gibt keine E9."? Stehe da gerade auf dem Schlauch.

Nun, naheliegenderweise meine ich damit, daß es diese Entgeltgruppe nicht gibt.

Zitat
Ja, die Frage ist immer, was eine "entsprechende Tätigkeit" ist. Was kann der Master, was der Bachelor nicht kann. Kann man wohl nur im konkreten Einzelfall beurteilen.

Nein.

LeKai

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #13 am: 11.02.2019 10:53 »
Es gibt lediglich die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c.

Ab der EG 9b ist ein Hochschulabschluss oder ein Fachwirt (Lehrgang II) erforderlich.

Lars73

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Antw:Erfahrungen zu Eingruppierung und Gruppenaufstieg
« Antwort #14 am: 11.02.2019 11:00 »
Ab der EG 9b ist ein Hochschulabschluss oder ein Fachwirt (Lehrgang II) erforderlich.

Da der Bund keine Prüfungspflicht kennt ist die Aussage so nicht zutreffend. Allerdings werden viele Arbeitgeber für die Einstellung/Übertragung von Aufgaben in E9b entsprechende Qualifikationen verlangen.