Meinen Arbeitsvertrag muss ich mir nochmal ansehen, ob das etwas zu dem TVH steht.
Konkret geht es um die Eingruppierung. Ich habe ein "altes" FH-Diplom, aber mein Arbeitsbereich ist so, dass ich permanent Aufgaben ausführe, die normalerweise mit TVH E13 dotiert werden müssten. Nun gibt es bei der Eingruppierung ja die Möglichkeit, eine entsprechende Qualifikation entweder durch einen wissenschaftlichen Abschluss (Master oder Uni Diplom) nachzuweisen oder aber durch einschlägige Erfahrung und Kenntnisse auf dem entsprechenden Gebiet. Und genau hier lehnt die Hochschule grundsätzlich ab, nach diesem Nachweis eine Eingruppierung vorzunehmen. Meiner Meinung nach darf sie das nicht, weil diese Möglichkeit gemäß TVH besteht.