Zunächst müsste man wissen ob und was für eine Arbeitszeitregelung es gibt.
Kernarbeitszeit, Funktionszeit, Gleitzeit,.....gibt es dazu eine Dienst/Betriebsvereinbarung?
Zum anderen ist es mEn regelmäßig mit dem Direktionsrecht des AG vereinbar, wenn er ÜStunden anordnet und dafür eine Person benennt, die dazu weisungsbefugt ist.
Das ganze natürlich immer sozialverträglich etc.
Und dann kommt es darauf an ob man Vollzeit oder Teilzeit ist.
Überstunden sind die Stunden die du auf Anordnung geleistet hast und in der Folgewoche nicht ausgeglichen hast. Dafür gibt es Zuschläge (15-30%)