Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst
»
weitere Tarifverträge
»
TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach unten
Autor
Thema: TVöD Sparkasse / Rückgruppierung (Read 7587 times)
Haymitch
Newbie
Beiträge: 5
TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
«
am:
17.02.2019 13:13 »
Ich bin seit über 40 Jahren bei der Sparkasse beschäftigt und als Abteilungsleiter seit Jahren in die Entgeltgruppe 15 Stufe 6 eingruppiert. Im Rahmen einer Fusion werden die Abteilungsleiterstellen neu besetzt. Falls ich zukünftig keine Leiterstelle mehr bekomme : Gibt es nach unten hin eine Begrenzung hinsichtlich einer Rückgruppierung unter den o.g. Voraussetzungen?
DANKE.
Moderator informieren
Gespeichert
Spid
Gast
Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
«
Antwort #1 am:
17.02.2019 13:27 »
Eine solche kann nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen.
Moderator informieren
Gespeichert
Haymitch
Newbie
Beiträge: 5
Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
«
Antwort #2 am:
17.02.2019 13:32 »
Aber unbegrenzt nach unten? Das heisst, wenn ich zukünftig eine Stelle bekomme, die nach E 11 bewertet ist, kann ich auch von E15 dahin zurück gruppiert werden? Das ist also nicht begrenzt aufgrund der langen BetriebsZugehörigkeit?
Moderator informieren
Gespeichert
Spid
Gast
Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
«
Antwort #3 am:
17.02.2019 13:43 »
Nein, ist es nicht - aber Du mußt Dich ja nicht darauf einlassen.
Moderator informieren
Gespeichert
Haymitch
Newbie
Beiträge: 5
Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
«
Antwort #4 am:
17.02.2019 14:13 »
Ok. Und wenn ich mich nicht drauf einlasse? Was ist die Alternative? Ich suche mir dann einen neuen Job?
Moderator informieren
Gespeichert
Spid
Gast
Antw:TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
«
Antwort #5 am:
17.02.2019 14:24 »
Du mußt zunächst gar nichts tun - entweder der AG beschäftigt Dich in E15 weiter oder er spricht eine (Änderungs-)Kündigung aus. Erst im letzteren Fall bedarf es einer Kündigungsschutzklage - und die läuft bei betriebsbedingten Kündigungen fast nie ins Leere, weil der AG bei der Sozialauswahl gar nicht alles richtig machen kann.
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst
»
weitere Tarifverträge
»
TVöD Sparkasse / Rückgruppierung